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Besonders Familien können im Reise-Sommer 2011 sparen.

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URLAUB 2011 Das bringen die Sommerkataloge

Die Sommerkataloge für 2011 sollen nicht zuletzt Familien ansprechen. Große Rabattaktionen sind hingegen Mangelware. Die Reiseveranstalter umwerben im Sommer 2011 wieder verstärkt Familien.

Mehr spezielle All-Inclusive-Clubs für Familien, Ganztagsbetreuung, Kinderfestpreise und Rabatte für Jugendliche: Fast alle Veranstalter haben bei der Katalogpräsentation Neuheiten für Eltern und Kinder angekündigt. Der Tourismusforscher Prof. Martin Lohmann aus Kiel sieht diese Familienoffensive als Spiegel eines gesellschaftlichen Trends: Da die Zahl der Kinder und damit der Familien in Deutschland abnimmt, werde der Familie ein umso größerer Wert beigemessen. Vor allem aber geht es um Marktanteile in einer immer noch großen Urlauber-Zielgruppe, die sich gewandelt hat.

Patchwork-Familien und Alleinerziehende haben im Urlaub andere Ansprüche als die klassische Familie. Um die Bedürfnisse heutiger Eltern, Söhne und Töchter zu erkennen, befragte Neckermann für seine »Familienoffensive« 1200 Teilnehmer eines Familienurlaubs. Die wenig überraschende Erkenntnis: Kinder wollen vom Urlaub etwas anderes als ihre Eltern. Deshalb versucht Neckermann nun, jedem das Passende zu bieten: Ausflüge für die Eltern, Animation für die Kleinen. Damit Mama und Papa auch abends mal ungestört speisen können, werden im Sommer in den »Family Clubs« und »Kids Clubs« Kinderabendessen, Animation und zweimal pro Woche Ganztagsbetreuung eingeführt.

FTI legt zum ersten Mal seit 2008 wieder einen eigenen Familienkatalog auf und verdreifacht die Zahl der »KidsClubs« auf 32. Erstmals werden zwei solche Ferienanlagen auch in Deutschland und Österreich angeboten. Eltern werden mit kostenlosen Kinderwagen und 100 Euro »Kindergeld« bei Buchungen bis zum 31. Januar 2011 gelockt.

Alltours hält mit einem Rabatt für Jugendliche bis zu 17 Jahren dagegen, Schauinsland mit der »Aktion Kinderfestpreise«. Und auch der größte deutsche Veranstalter hat die Familien ins Visier genommen: Die »Schöne Ferien Clubs« tauft Tui in »Best Family Clubs« um. Die 29 Anlagen sollen alle deutschsprachige Kinderbetreuung, Festpreise für bis zu drei Kinder, getrennte Schlafzimmer für Eltern und Kinder und große Poolanlagen mit Wasserrutschen bieten. Wer noch mehr Rutschen will, kann bei der Tui-Marke 1-2-Fly eines der sieben neuen »Splash-Hotels« in der Türkei und Ägypten buchen. In jeweils rund zehn Rutschen können dort Kinder in die extragroßen Pools hinabschießen.

Die Rewe-Reisemarke ITS hat sich längst als Familienanbieter einen Namen gemacht, konzentriert sich nun aber noch stärker auf Familien. So hat der Veranstalter auf Zypern zwei neue »Kids-Clubs« ins Programm aufgenommen, und auf Teneriffa können Familien kindgerechte Bungalows buchen, Flaschenwärmer, Babyfon und Playstation inklusive.

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Abgesehen von der Familienfreundlichkeit waren wie so oft die Preise das große Thema bei den Katalogpräsentationen. Nachdem im Krisenjahr 2009 fast alle Veranstalter die verunsicherten Kunden mit Preissenkungen lockten, verlangen sie jetzt ebenso unisono wieder mehr Geld für den Sommerurlaub, meist im Schnitt 2 bis 3 Prozent. Besonders Fernreisen werden teurer - bei Neckermann, Thomas Cook, FTI und den Rewe-Veranstaltern von Jahn Reisen und Tjaereborg bis Dertour und Meier's Weltreisen jeweils um 5 Prozent, bei der Tui um 3 Prozent. Ursache dafür sei die neue Luftverkehrssteuer, auch darin sind sich die Veranstalter einig. Die 45 Euro bei Fernstrecken machten allein 2,5 Prozentpunkte der Preissteigerung aus, erklärte der Vorstandschef des Thomas-Cook-Konzerns, Peter Fankhauser.

Auf der Nah- und Mittelstrecke schlägt die neue Steuer weniger stark ins Kontor. Thomas Cook und Neckermann zum Beispiel wollen hier »preisstabil« bleiben. Auch Urlaub innerhalb Deutschlands wird bei den meisten Veranstaltern nicht teurer. Im Überblick zeigt sich, dass sich die Preise in den einzelnen Destinationen sehr unterschiedlich entwickeln. Die beliebten Reiseziele Ägypten und Türkei ziehen bei mehreren Veranstaltern wie Alltours oder FTI um 3 bis 4 Prozent an. Auf der Lieblingsinsel der Deutschen, Mallorca, stagnieren sie dagegen oder fallen sogar, bei Thomas Cook etwa um 2,5 Prozent.

Wie sich die Luftverkehrssteuer und die Preiserhöhungen auf das Reiseverhalten auswirken werden, ist noch umstritten. Studiosus-Chef Peter-Mario Kubsch erwartet nun, dass sich das Urlauberinteresse von den Fernzielen zurück nach Europa verschiebt, Tui-Deutschland-Chef Volker Böttcher sagte dagegen: »Wir sehen Fernreisen auch für die nächsten Jahre ganz klar als Wachstumsbereich.« Auch Tourismusforscher Lohmann vermutet, dass die steigenden Preise keine Reisepläne ändern: »Ich glaube nicht, dass jemand, der unbedingt nach Kuba oder Neusseeland reisen möchte, es deswegen sein lässt.«

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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