fbpx

Urlaub im Hotel Putzlappen für Zahnputzbecher wirdauch fürs Klo benutzt

Ein Zimmermädchen eines Luxushotels hat jetzt in einem Buch veröffentlicht, was sie alles während ihrer 10-jährigen Tätigkeit erlebt hat - und das ist teilweise haarsträubend.

Einige Männer scheinen ihre Fantasien scheinbar mit den Zimmermädchen ausleben zu wollen. So kommt es häufig vor, dass die Mädchen angezwinkert werden und gefragt werden, ob sie nicht am Abend auf einen Drink ins Zimmer kommen wollen. Oder die Herren stehen nackt unter der Dusche, wenn die Zimmermädchen am Abend die Betten für die Nacht herrichten. Auch die Fundsachen, die die Mädchen manchmal finden, sind gewöhnungsbedürftig: z. B. Penispumpen, Dildos und gebrauchte Kondome, die den Weg nicht in den Mülleimer gefunden haben.
Um in der vorgegebenen Zeit die Arbeit zu schaffen, kommt es schon mal vor, dass der Lappen, der für die Toilette benutzt wird, auch für den Zahnputzbecher oder für die Gläser in der Minibar herhalten muss.
Bei besonders wiederlichen Gästen, die z. B. ihr "Geschäft" nicht auf der Toilette verrichten, sondern in den Mülleimer, im Bett oder gar in der Dusche, kann es auch schon mal vorkommen, dass dann das Klo mit seiner Zahnbürste geputzt wird.

Das Buch von Anna K. »Total bedient«, die übrigens bis heute im Hotel für rund 1600 Euro brutto arbeitet, ist bei Hoffmann und Campe erschienen.

(14.03.12, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.