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Urlaub in Ägypten Nilkreuzfahrten sind wieder bis Kairo möglich

Mit dem Kreuzfahrtschiff bis nach Kairo - was Jahrelang nicht möglich war, soll ab diesem Sommer wieder machbar sein. Der Abschnitt zwischen Qena und Kairo wird, nachdem er 1994 nach Anschlägen gesperrt wurde, wieder für Touristenschiffe geöffnet.

Viele Jahre lang war der Nil auf dem Abschnitt zwischen Qena und Kairo gesperrt - ab diesem Sommer sollen Schiffskreuzfahrten wieder durchgängig möglich sein. Voraussichtlich ab Sommer werde die Strecke wieder geöffnet, erklärte eine Sprecherin des ägyptischen Fremdenverkehrsamtes dem dpa-Themendienst. 1994 war sie nach Anschlägen gesperrt worden. Erste Anbieter haben bereits wieder Touren nach Kairo in ihr Programm genommen.
Bei Phoenix Reisen gibt es zum Beispiel ab Ende August sechs Fahrten von Assuan nach Kairo, erklärte Produktmanagerin Nicole Sénard. Diese dauern jeweils 14 Tage, die Passagiere sind auf 4-Sterne-Schiffen untergebracht. Auch bei 1AVista gibt es in diesem Sommer testweise zwei Fahrten in jede Richtung. Im kommenden Jahr könnte dies laut Sprecher Hagen Mesters ausgeweitet werden.

(10.03.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.