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Urlaub mit Kids Familien sind besser dran als Alleinerziehende

Düsseldorf, 22.6.10 (tdt) – Verreisen Alleinerziehende mit ihrem Kind, sparen sie meist weniger als herkömmliche Familien. Das zeigt ein Vergleich von Angeboten von zehn Reiseveranstaltern der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zwar gebe es Rabatte für Singles mit Kind in jedem Katalog, doch nicht für jedes Hotel. Auch sei die Höhe »oft unterschiedlich und mitunter schwer zu berechnen«, so die Organisation weiter. »Und vor allem sind sie meist kleiner als die Rabatte für Vater-Mutter-Kind-Familien.«

Ein Beispiel zeigt dies augenfällig. Während für ein achtjähriges Kind, das mit beiden Eltern beispielsweise in ein Vier-Sterne-Haus nach Mallorca reist, ein Kinderfestpreis von 357 Euro gilt, greift bei einem Single-Kind nur ein Rabatt von 25 Prozent auf den Erwachsenenpreis – unterm Strich sind so 124,50 Euro mehr zu zahlen. Als »besonders tricky« bezeichnet die Verbraucherzentrale die Praxis, dass manche Anbieter Single-Kids zwar Reduktionen wie Kindern aus Familien geben, aber dann einen höheren Erwachsenenpreis nehmen.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.