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URLAUBER-AIRPORTS Gravierende Mängel

»Teilweise unzumutbare Zustände« herrschen bei der Abfertigung auf den Flughäfen einiger Ferienziele. »Reisenden werden die letzten Stunden des Urlaubs verleidet«, heißt es in einem Papier des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Das Image das jeweiligen Gastlandes nehme »unwiderruflich Schaden.« Die Airports, so die in Berlin ansässige Wirtschaftsorganisation, seien »dringend aufgerufen, zur bevorstehenden Sommersaison Abhilfe zu schaffen.« Gerade in einigen der beliebtesten Reiseziele deutscher Urlauber wie Ägypten, Spanien, Griechenland oder auch den Malediven gebe es »gravierende Mängel«.

Der DRV kritisiert im Einzelnen, dass an vielen Airports dieser Länder zu wenig Abfertigungspersonal und Abfertigungsschalter existieren und die Wartehallen vielerorts zu klein und mangelhaft ausgestattet sind. Doch auch schon bei Ankunft komme es zu Serviceproblemen: Weil es oft zu wenige Ausgabebänder für die Koffer gibt, müssten Fluggäste »mitunter eine Stunde und länger auf ihr Gepäck warten.«

Der Reiseverband fordert noch vor der anstehenden Sommersaison eine »Beseitigung der gröbsten Mängel«. Dazu gehörten beispielsweise Sonnensegel für die vor den Flughafengebäuden anstehenden Touristen und »kurzfristig mehr Personal.« Es sei nun aber auch die »deutsche Politik gefordert, sich des Themas anzunehmen und auf langfristige Verbesserungen zu drängen.« Nach Spanien reisten 2009 knapp 10,1 Millionen Deutsche mit dem Flugzeug, Griechenland kam auf fast 2,3 Millionen und Ägypten auf drei Millionen Flugreisende aus Deutschland. Die Malediven zählten 60 000 Bundesbürger.
(12.3.10, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.