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Blick von der Reling auf Venedig: Die wachsende Zahl von Kreuzfahrten trägt dazu bei, dass sich einige Städte inzwischen von Touristen geradezu überrannt vorkommen

Blick von der Reling auf Venedig: Die wachsende Zahl von Kreuzfahrten trägt dazu bei, dass sich einige Städte inzwischen von Touristen geradezu überrannt vorkommen

Urlauber als Problem Wird der Massentourismus endgültig zu viel?

Der Urlauber vielerorts als Störfaktor. Welche Maßnahmen helfen gegen das Phänomen Overtourism?

Ohne Gastfreundschaft hat es Tourismus schwer. In vielen Städten aber wehren sich Einheimische inzwischen gegen wachsende Besuchermassen. 2018 ist erstmals die Kehrseite des Tourismusbooms ein Topthema: ausufernder Massentourismus. Das Schlagwort lautet Overtourismus – vielen wird es einfach zuviel mit den Gästen, der Reisende selbst wird zum Problem. Wie konnte es dazu kommen? Und was jetzt?

Die Probleme: Massen, Müll und teure Mieten
Viele Urlauber gab es an beliebten Orten schon immer, doch nun gehen Anwohner auf die Barrikaden – zum Beispiel wegen steigender Mieten wie in Barcelona und auf Mallorca. Hinzu kommen Lärm und Müll. Ein weiteres Problem ist die »Touristifizierung« beliebter Städte wie Rom und Venedig: Der Charakter der Metropolen geht nach Ansicht vieler Menschen verloren. »Die Einwohner haben das Gefühl, dass ihnen die Stadt nicht mehr gehört«, sagte Frans van der Avert, Chef von Amsterdam Marketing, auf der ITB. Aus Sicht des Urlaubers stellt sich das Problem simpler da: Es ist vielerorts einfach extrem voll.

Die Ursachen: Es gibt nicht einen Schuldigen
Experten verweisen auf den Boom der Billigflieger und auf die zunehmende Beliebtheit von Kreuzfahrten, deren Passagiere Ziele wie Dubrovnik oder Venedig fast schon überrennen. Hinzu kommen Angebote wie Airbnb und andere Vermittler privater Unterkünfte. Eine einzelne Ursache gibt es nicht. Der Massentourismus ist letztlich eine Kehrseite der Reisefreiheit in Europa.

Die Gegenmaßnahmen: Informieren, lenken, verteuern?
Zum einen können Reiseziele ihre Gäste besser darüber informieren, was es sonst noch alles in einer Stadt oder Region zu sehen gibt. Dann gibt es die Möglichkeit, Besucherströme besser zu lenken – mit Ticketkontingenten und Online-Reservierungssystemen. Das sorgt für räumliche und zeitliche Entzerrung. Dubrovnik in Kroatien leidet vor allem unter der großen Zahl an Kreuzfahrtschiffen. Für 2018 habe sich die Stadt mit den Reedereien auf eine bessere Steuerung der Schiffsankünfte geeinigt, sagte Bürgermeister Mato Frankovic.

Denkbar sind auch gesetzliche Beschränkungen für neue Hotels oder die Vermietung von Unterkünften. In Amsterdam etwa dürfen Wohnungen von 2019 an nur noch maximal 30 Tage im Jahr an Touristen vermietet werden. Im Stadtzentrum werden außerdem keine neuen Hotels gebaut.

Radikaler ist der Weg, an der Preisschraube zu drehen. Auf Mallorca müssen Urlauber seit 2016 eine Touristenabgabe zahlen, eine Art Ökosteuer zur Erhaltung der Insel. Trotzdem reisten 2017 rund 4,5 Millionen Deutsche auf die Baleareninsel – 6,1 Prozent mehr als 2016. Die Hotels, Sehenswürdigkeiten und Eintrittsgelder massiv zu verteuern, widerspreche außerdem der Demokratisierung des Reisens, sagte der Tourismusforscher Prof. Jürgen Schmude auf der ITB. Schöne Orte nur noch für Menschen mit viel Geld? Kein reizvoller Gedanke.

Eine Lösung für die Zukunft?
Ein Patentrezept für jede betroffene Stadt oder Region gibt es nicht. »Wir fischen ein bisschen im Trüben und wissen noch nicht so wirklich, was wir machen sollen«, räumte Schmude ein. Relativ einig ist man sich aber darin, dass eine clevere Lenkung der Besucher und Alternativen zu touristischen Hotspots besser sind als Verbote. Einfach wird das alles nicht. Denn die Asiaten fangen mit dem Reisen weltweit gerade erst so richtig an. Der nächste Besucherrekord kommt bestimmt.

(09.03.2018, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.