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Urlaubs-Ranking Wo Ferienwohnungen besondersteuer sind

Ein Urlaub in Europa soll es sein. Gewünschte Unterkunft: eine Ferienwohnung. Nicht überall sind diese günstig zu bekommen. Je nach Reiseland kann es Unterschiede von bis zu 240 Euro pro Nacht geben. Ein Ranking verrät die teuersten und billigsten Orte.

Viele Urlauber wollen den Sommerurlaub in einer Ferienwohnung verbringen. Gut zu wissen: In Großbritannien, Holland und Griechenland zahlen Urlauber dafür am meisten.
Im Vergleich aller europäischen Länder liegt nach den Daten der Metasuchmaschine Holidu Großbritannien mit im Schnitt 336 Euro pro Nacht für eine Vier-Personen-Wohnung pro Woche in der Hauptsaison an der Spitze. Die Niederlande landen mit durchschnittlich 256 Euro auf Rang zwei, vor Griechenland mit 224 Euro.
Preiswerte Ferienwohnungen finden sich vor allem in Osteuropa: Am günstigsten ist Ungarn mit im Schnitt 93 Euro. Tschechien liegt bei 104 Euro, Polen bei 112 Euro. Doch auch Dänemark (107 Euro) und Deutschland (108 Euro) sind Länder mit günstigen Ferienwohnungen.
Die Badeziele am Mittelmeer liegen im Mittelfeld. In Kroatien sind die Preise mit im Schnitt 117 Euro am niedrigsten. Hier lohnt allerdings ein Blick auf die einzelnen Regionen: So liegen die Balearen mit 370 Euro abgeschlagen an der Spitze, wohingegen an der Costa Brava nur 151 Euro fällig werden.
Gerade in den Ländern mit teuren Ferienwohnungen lohnt es sich für Urlauber, wenn möglich von der Haupt- auf die Nebensaison zu wechseln. In Großbritannien sinkt der Durchschnittspreis auf 265 Euro, in den Niederlanden auf 202 Euro. Die größte Ersparnis ergibt sich laut Holidu in Schweden, hier liegt der Abschlag bei 58 Prozent - von 149 auf 63 Euro.
Holidu verglich die Preise für Ferienwohnungen für vier Personen in einer Hauptsaison-Woche vom 1. bis 8. August 2015 und in einer Nebensaison-Woche vom 19. bis 26. September 2015. Stichtag der Erhebung war der 21. Mai 2015. Die Webseite erfasst nach eigenen Angaben mehr als eine Million Angebote auf mehr als 100 Ferienwohnungsportalen.

(23.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.