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Urlaubs-Shopping Schuhe bis Zigaretten - Was Reisende einkaufen

Im Urlaub hat man endlich Zeit - zum Einkaufen. Shoppen steht für viele auf dem Urlaubsplan. Neben Klamotten landen Gewürze, Zigaretten und Alkohol in der Tüte. Dabei sollte man an die Freigrenzen denken.

Im Urlaub führt es Reisende wie selbstverständlich an den Strand, in die Restaurants - und in die Shops des Reiseziels. Mehr als die Hälfte der Reisenden aus Deutschland (55,2 Prozent) geht im Urlaub gerne shoppen. Das hat eine repräsentative Umfrage der Media Control GmbH ergeben.

Rund 80 Prozent der Befragten kaufen Kleidung ein, danach folgen Parfüm (48,3 Prozent) und Schuhe (48,1 Prozent). Landestypische Speisen und Gewürze stehen noch bei rund 46 Prozent auf der Einkaufsliste. Außerdem shoppen rund ein Drittel (33,7 Prozent) Zigaretten und fast jeder Vierte (24,6 Prozent) Alkohol.

Dabei kennen längst nicht alle Befragten die Reisefreigrenzen: 41,2 Prozent gestanden ein, dass sie die Grenzen nicht kennen. Immerhin sagten aber 63,8 Prozent, sich an die Einfuhrbestimmungen zu halten. Etwa jeder Siebte (13,9 Prozent) gab zu, sich nicht immer an diese zu halten. Und so verwundert es nicht, dass 13 Prozent auch schon einmal Probleme mit dem Zoll hatten, 2,3 Prozent sogar schon häufiger.

Für die Umfrage im Auftrag von L'Tur wurden im Juli 2015 1284 in Deutschland lebende Personen online befragt. Die Teilnehmer der Umfrage waren zwischen 14 und 60 Jahren alt.

(02.09.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.