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Urlaubsflirts Abenteuer oder Liebe? WelcheChance haben diese Flirts?

Flirten gehört für viele zum Urlaub dazu. Doch nicht mit jeder Masche ist man erfolgreich, wie eine Umfrage beweist. Diese zeigt auch, wie oft die Turtelei mit einem One-Night-Stand endet oder sogar mit der wahren Liebe.

Nicht nur Sonne, Strand und Meer gehören zu einem guten Urlaub - auch das Flirten kommt nicht zu kurz. Das legt eine repräsentative Umfrage von Media Control nahe. Doch was wird aus den Turteltauben?

Zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) gaben an, im Urlaub schon einmal geflirtet zu haben. Und fast genauso viele (69 Prozent) sagten, das Flirten falle ihnen im Urlaub leichter, weil sie dann deutlich lockerer als im Alltag sind. Unter den Frauen liegt dieser Wert mit 73 Prozent noch einmal höher als bei den Männern mit 65 Prozent.

Auch die Flirt-Locations unterscheiden sich nach Geschlecht: Frauen nannten in der Umfrage am häufigsten Restaurants, Cafés und Bars als idealen Ort (58 Prozent). Männer dagegen rechnen sich am Strand die höchsten Chancen aus (52 Prozent). Die Zeit plumper Anmachsprüche ist längst vorbei: Fast alle Befragten (98 Prozent) erklärten, sie hätten keine Masche und flirteten einfach so drauf los. Dating-Apps sind ebenfalls keine Hilfe: Lediglich vier Prozent der Männer und Frauen greifen im Urlaub darauf zurück.

Doch kann aus dem Flirt im Urlaub auch wahre Liebe werden? Der Großteil der Befragten glaubt das nicht. Am häufigsten endet der Ferienflirt in einer Freundschaft (27 Prozent). Bei immerhin jedem Vierten schließt sich ein Date an (24 Prozent). Und bei jedem Zehnten (10 Prozent) ergibt sich sogar ein One-Night-Stand. Nur drei Prozent berichten von klingenden Hochzeitsglocken.

Im Auftrag des Reiseveranstalters L'Tur befragte Media Control 1158 Personen im Alter zwischen 14 und 60 Jahren.

(25.07.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.