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Urlaubsplanung Jeder Sechste nutzt eine Wunschlistemit Traumzielen

Vorfreude ist die größte Freude, sagt ein Sprichwort. Das gilt ganz besonders für Reisen. Recht viele Menschen freuen sich nicht nur auf neue Reisen, sondern führen sogar Listen mit Traumzielen, die sie dann auch "abarbeiten".

Rund jeder Sechste (16 Prozent) hat eine Wunschliste mit Reisezielen, von denen er sich jedes Jahr eines aussucht. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Research Now hervor.

Gut jeder Vierte (26 Prozent) entscheidet normalerweise spontan, an welches Urlaubsziel er fährt. Ähnlich viele (23 Prozent) suchen im Internet nach Anregungen. Je 7 Prozent lassen sich im Reisebüro beraten oder setzen auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten. Ebenso viele fahren einfach immer ans gleiche Reiseziel. Im Auftrag von idealo.de wurden 1010 Deutsche zwischen 18 und 65 Jahren im Dezember 2015 befragt.

(15.02.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.