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Urlaubssaison Reisedokumente und den Impfschutz überprüfen

Vor dem Urlaub gibt es noch ein paar Dinge zu erledigen, damit es am Flughafen keine böse Überraschung gibt und man für Notfälle in den Ferien gewappnet ist. Der Deutsche Reiseverband gibt drei Tipps.

Die Sommerferien beginnen bald, der langerwartete Urlaub ist nicht mehr fern. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um noch einmal ein paar wichtige Dinge abzuklären. Der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin hat eine Übersicht erstellt:
Reisedokumente auf Gültigkeit prüfen: In vielen Urlaubsländern muss der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Während im europäischen Ausland oft der Personalausweis für den Grenzübertritt ausreicht, brauchen Reisende außerhalb Europas einen Reisepass. Ist das nötige Dokument abgelaufen, muss es beim Bürgeramt neu beantragt werden.
Impfungen auffrischen: In vielen Reiseländern gibt es gefährliche Krankheiten, die in Deutschland nicht vorkommen. Davor schützen Prophylaxe-Medikamente und Impfungen. Welche genau im jeweiligen Land sinnvoll sind, darüber informiert der Haus- oder Tropenarzt. Ein Tipp: Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsurlauben. Empfehlenswert ist eine Auslandskrankenversicherung.
Notfallnummern notieren: Bei Verlust der EC- oder Kreditkarte muss diese möglichst schnell gesperrt werden. Der Sperr-Notruf ist aus Deutschland 24 Stunden am Tag kostenlos unter 116 116 erreichbar, aus dem Ausland unter 0049/116 116. Außerdem gibt es für Anrufer aus dem Ausland die 0049/30/4050 4050. Es kann auch sinnvoll sein, sich die Nummer der deutschen Auslandsvertretung im Urlaubsland zu notieren.

(29.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.