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Urlaubsträume Spanien und Italien liegen im Trend

Die Urlaubsträume der Deutschen sind bescheiden geworden. Das legt zumindest eine repräsentative Umfrage der Stiftung für Zukunftsfragen in Hamburg nahe.

Demnach wollen sich viele in Deutschland erholen.

Gefragt, wohin er in den kommenden zehn Jahren gern reisen würden, antwortete jeder Vierte: nach Deutschland. Auch auf dem zweiten und dritten Rang der Rangliste folgen mit Spanien (20,2 Prozent) und Italien (17,2 Prozent) klassische Reiseländer, die nahe liegen und bezahlbar sind. Erst danach folgen mit den USA und Kanada (zusammen 15,8 Prozent) Fernziele.

»Traumziele« wie die Südsee, Asien oder die Malediven und Seychellen wurden dagegen nur von jeweils gut 7 Prozent der Befragten genannt. Die Deutschen blickten nüchtern und pragmatisch auf die Zukunft, erklärt Prof. Ulrich Reinhardt, der wissenschaftliche Leiter der Studie. Deshalb nannten sie vor allem Reiseziele, die für sie auch erreichbar sind.

Außerdem seien die Vorteile der weit entfernten und teuren Reiseziele für viele nicht mehr zu erkennen. Weder Sonne, Strand und Meer, noch Gastfreundschaft oder Service seien dort so viel verlockender, dass sich die weite Anreise lohnen würde.

Das sehen allerdings nicht alle Befragten so. Die Größe der Träume ist eine Frage des Einkommens: Personen mit einem Haushaltseinkommen von mindestens 3500 Euro netto nannten als erste drei Traumziele Nordamerika, die Karibik und Australien. An der Face-to-Face-Umfrage nahmen 4000 Personen ab 14 Jahren teil.

(10.3.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.