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Urlaubsvorbereitung Urlauber lassen sich durch Kofferpacken stressen

Ob Bikini, Bücher, Haartrockner oder Schuhe: Was im Koffer mit in den Urlaub soll, will gut überlegt sein. Vor dem Urlaub macht genau das den Deutschen den meisten Stress, wie eine Umfrage ergab.

Vor allem durch das Kofferpacken lassen sich die Deutschen im Vorfeld des Urlaubs stressen. Rund 31 Prozent der Befragten gaben in einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS Emnid an, dieser Punkt der Reisevorbereitung mache ihnen die größten Sorgen. Auf Platz zwei landete die Frage, wer Haustiere und Pflanzen versorgt. 26 Prozent der Befragten bereitet dieser Punkt Kopfschmerzen. Rund 24 Prozent fühlen sich beim Thema Reisedokumente gestresst und fürchten, Unterlagen wie Flugtickets zu vergessen. Auf den weiteren Plätzen folgen Anreise zum Flughafen und die Wahl des Reiseziels.
Zwischen den Geschlechtern ergab die Umfrage kaum Differenzen. Lediglich das Kofferpacken scheint eher eine Frauendomäne zu sein. Während es nur 27 Prozent der Männer als Stressfaktor nannten, waren es bei den Frauen 33 Prozent. TNS Emnid hat im Auftrag des Parkplatz- und Hotelvermittlers Holiday Extra 1150 Personen befragt.

(22.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.