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REISE und PREISE

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Hendrik Schmidt / dpa

Urlaubsplanung Welche Länder sind am weitesten entwickelt?

Damit der Urlaub interessant ist und Freude bereitet, müssen sich die Reisenden gut vorbereiten. Dazu gehört es auch, sich über die Lebensbedingungen des Ziellandes zu informieren. Denn die Unterschiede können sehr groß sein.

Nicht alle Länder sind gleich entwickelt. Das bemerken Reisende schnell. In manchen Staaten ist die Infrastruktur ähnlich gut wie in Deutschland, in anderen fehlt es vielen am Nötigsten. Welche Länder sind komfortabel zu bereisen - und welche nicht?

Einen Anhaltspunkt gibt der Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen (UN). Er bildet anhand verschiedener empirischer Daten ab, wie hoch der Wohlstand in einem Land ist. Nicht alle Faktoren beeinflussen dabei direkt eine Urlaubsreise. Doch ein Blick in die Rangliste zeigt, dass es einen Zusammenhang gibt.

Die ersten zehn Plätze im Index von 2014 werden von folgenden Staaten belegt: Norwegen, Australien, Schweiz, Niederlande, USA, Deutschland, Neuseeland, Kanada, Singapur und Dänemark. Dahinter folgen Irland, Schweden, Island, Großbritannien, Hongkong, Südkorea, Japan, Liechtenstein, Israel und Frankreich. Sehr hoch entwickelt sind die meisten Staaten Europas, etwa auch Spanien, Italien und Österreich.

Tatsächlich haben die Länder, die weit oben in der Liste stehen, eine gute Infrastruktur, ein hohes Bildungsniveau und eine gute medizinische Versorgung - was durchaus auch für Reisende wichtig ist. Diese Staaten sind dadurch gleichzeitig eher teure Reiseländer.

Auf den hinteren Plätzen finden sich ganz überwiegend Länder in Afrika: etwa Niger, Demokratische Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Sierra Leone - also keine klassischen Reiseziele und zum Teil sogar sehr gefährliche Länder. Doch auch bekannte Urlaubsziele wie Kenia oder neuerdings Myanmar gelten als gering entwickelt. In diesen Ländern kann das Reisen mühsam sein und erfordert entsprechend mehr Organisation und Planung, damit alles funktioniert.

Der Index der menschlichen Entwicklung und seine Aussagekraft stehen immer wieder in der Diskussion. Für Reisende kann der Index aber in vielen Fällen eine erste brauchbare Orientierung sein.

(01.12.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.