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urteil Einzelzimmerzuschlag muss ersichtlich sein

Einzelzimmerzuschläge dürfen nicht noch kurzfristig vor Urlaubsbeginn erhoben werden. Das sei als unzulässige Preiserhöhung zu werten, entschied das Amtsgericht Leipzig (Aktenzeichen: 106 C 10556/09).

Nach einem Gerichtsurteil sind kurzfristige Zuschläge für ein Einzelzimmer als unzulässige Preiserhöhung zu werten. Gestattet sei das nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Eine Frist von 14 Tagen reicht nicht. Das Gericht wies damit die Forderungen des Klägers zurück, der von einer Urlauberin 200 Euro als Einzelzimmerzuschlag nachgefordert hatte. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In diesem Fall sei die Preiserhöhung auch nicht unerheblich, weil sich der Reisepreis dadurch um mehr als fünf Prozent erhöht hätte. In der Reiseanmeldung fand sich die Formulierung: »Bei Buchungsbestätigung wird erst einmal das Doppelzimmer berechnet, sollte sich jedoch bis 14 Tage vor Reiseantritt kein geeigneter Zimmerpartner gefunden sein, müssen wir den Einzelzimmerzuschlag berechnen.« Diese Regelung verstoße aber gegen das Verbot kurzfristiger Preiserhöhungen.

Es sei zwar anzuerkennen, dass dem Kunden offenbar möglichst lange die Möglichkeit gegeben werden soll, nur für das halbe Doppelzimmer zu bezahlen. Nach Einschätzung des Gerichts ist das aber nicht mit den gesetzlichen Fristen vereinbar. Hinzu kommt, dass nicht eindeutig zu klären war, ob die Kundin sich mit der Bezahlung eines Einzelzimmerzuschlags einverstanden erklärt hatte.

(07.07.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.