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Urteil Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten

Fluggesellschaften müssen für ihre Tickets im Internet immer den korrekten Endpreis angeben. Auch Gebühren und Zusatzkosten müssten im ausgewiesenen Preis enthalten sein, entschied das Berliner Kammergericht.

Es reiche nicht aus, dass der Endpreis für Online-Flugtickets an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird, urteilten die Berliner Richter (Aktenzeichen: 5 U 147/10 und 24 U 90/10) nach zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
In den verhandelten Fällen hatten die Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin die Preise für Flüge im Internet ohne Zusatzkosten ausgewiesen. Sie enthielten in einem Fall weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Auch die Gebühr für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. In dem anderen Fall erfuhren Kunden bei der Onlinebuchung erst im dritten Buchungsschritt von einer Bearbeitungsgebühr für die Bezahlung der Tickets.
Diese Zusatzkosten seien aber für die meisten Kunden unvermeidlich, befanden die Richter. Daher müssten die beklagten Fluggesellschaften diese auch in den Endpreis einrechnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(31.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.