fbpx

Urteil Hotel muss gesenkte MwSt anGäste weitergeben

Hat ein Gast vor der Steuersenkung für Hotels einen festen Übernachtungspreis mit der Herberge vereinbart, steht ihm der volle Steuerrabatt zu. Das hat das Wuppertaler Landgericht entschieden.
Im Dezember 2009 hatte eine Wuppertaler Eventagentur für Mai 2010 in einem Fünf-Sterne-Hotel am Timmendorfer Strand für 50 000 Euro Zimmer gebucht. Wenige Tage später trat die von der schwarz-gelben Regierungskoalition durchgesetzte Steuersenkung von 19 auf 7 Prozent Umsatzsteuer in Kraft. Als das Hotel trotzdem die volle Summe von 50 000 Euro in Rechnung stellte, landete der Fall vor Gericht.
Das Landgericht entschied nun in zweiter Instanz, dass der Steuervorteil von 2470 Euro voll an den zahlenden Kunden weitergegeben werden muss (Aktenzeichen: 8 S 54/11). Denn der Preis sei noch auf Basis von 19 Prozent Umsatzsteuer vereinbart worden. Damit verlor der Hotelier, der die Klage angestrengt hatte, auf ganzer Linie. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.

(13.01.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.