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URTEIL Reisebüro ist kein Veranstalter

Karlsruhe, 5.11.10 (mar/srt) - Ärger mit der Ferienreise: An wen sich Urlauber mit welchen Ansprüchen wenden können, hat der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt (Urteil Xa ZR 130/08). Denn ein Reisebüro ist auch dann kein Reiseveranstalter, wenn es verschiedene Bausteine zu einer Gesamtreise verbindet.

Im aktuellen Fall hatte eine Klägerin im Reisebüro eine kombinierte Flug- und Schiffsreise plus einen Hotelaufenthalt auf Jamaika gebucht. Das Problem: Schon auf dem Hinflug kam der Koffer nicht mit, die Frau bekam ihr Gepäck erst nach der Rückkehr nach Deutschland wieder. Sie klagte auf Schadensersatz und eine Entschädigung. Hätte die Klägerin bei einem Veranstalter gebucht, wäre ein Reisevertrag zustande gekommen, urteilten die höchsten deutschen Richter. Im Reisebüro sei lediglich ein Reisevermittlungsvertrag geschlossen worden, womit der Vermittler nicht die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Reiseleistungen übernehme.

Nachdem das Amtsgericht Frankfurt der Klägerin in erster Instanz Recht gegeben hatte und das Berufungsgericht die Klage abgewiesen hatte, geht die Frau nun endgültig leer aus. 

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.