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USA: Visafreie Einreise

USA: Visafreie Einreise

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USA Alles über die neue Einreisegebühr

Einreisen in die USA werden einfacher und schneller, aber auch teurer. Das gilt sogar für die visafreie Einreise, zu der die Bürger zahlreicher europäischer Länder berechtigt sind. Worauf gilt es zu achten? REISE & PREISE beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was müssen Bürger von Visa-Waiver-Staaten tun, um in die USA einzureisen?
Seit Januar 2009 muss spätestens 72 Stunden vor Abflug eine Genehmigung mit dem Elektronischen System »for Travel Authorization« (ESTA) eingeholt werden. Daran ändert sich nichts.

Wie funktioniert ESTA?

Anträge können unter https://esta.cbp.dhs.gov im Internet gestellt werden - auch in deutscher Sprache. Die Einreisegenehmigung wird online erteilt. Abgefragt werden persönliche Daten, Nummer, Ausstellungsdatum und Gültigkeit des Reisepasses sowie ansteckende Krankheiten, Verurteilungen wegen Straftaten, Spionage, Beteiligung an Nazi-Verfolgungsmaßnahmen, Sorgerechtsentzug, beabsichtigte Arbeitsaufnahme in den USA sowie Einreiseverbote und ungültige US-Visa.

Gelten ESTA-Genehmigungen auch für mehrfaches Einreisen?

Ja, für zwei Jahre, sofern sie nicht widerrufen werden oder der Reisepass vorher abläuft.

Lassen sich Eingaben im ESTA-System aktualisieren?

Ja, davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Das betrifft Änderungen des Wohnsitzlandes, der Telefonnummer oder der E-Mail sowie Flugnummern weiterer Einreisen. Reiserouten und Zieladressen können so ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht werden. Für den Änderungszugriff muss sich der Antragsteller mit ESTA-Antrags- und Reisepassnummer sowie dem Geburtsdatum identifizieren.


Visafreie Einreise

USA: Alles über die neue Einreisegebühr

 ESTA: Einreisekontrolle, Einreiseformular, Kosten

Ist die ESTA-Genehmigung bei der Einreisekontrolle vorzuweisen?

Nein, bislang nicht. Damit lässt sich allerdings nachweisen, dass die Einreisegenehmigung erteilt worden ist. Deshalb empfiehlt es sich, einen ESTA-Ausdruck samt Antragsnummer bei jeder Einreise mitzuführen.

Muss im Flugzeug weiter das grüne Einreiseformular für die USA ausgefüllt werden?

Das berühmte Formular I-94W ist nur noch vorübergehend auszufüllen. US-Heimatschutzministerin Janet Napolitano hat entschieden, dass die ESTA-Genehmigung für die Einreisekontrolle ausreicht. Noch in diesem Sommer sollen für Bürger von Visa-Waiver-Staaten die grünen Formulare entfallen.

Kostet die ESTA-Genehmigung etwas?

Ja, nach einer Entscheidung des US-Handelsministeriums und der Grenzschutzbehörde werden ab 8. September 2010 für neue ESTA-Anträge 14 US-Dollar erhoben. Die im Gesetz Travel Promotion Act (TPA) vorgesehene Abgabe setzt sich aus zehn Dollar für das internationale Tourismusmarketing der USA und vier Dollar Verwaltungskosten der Grenzschutzbehörde zusammen. Gezahlt werden kann vorerst ausschließlich mit den Kreditkarten Master, Visa, American Express und Discover. Bereits erteilte ESTA-Genehimgungen bleiben gültig; 14 Dollar sind nur bei Neuanträgen fällig.

Was passiert mit den Einnahmen?

Die US-Reiseindustrie will die von jedem Reisenden erhobenen zehn Dollar verdoppeln und ins Tourismusmarketing investieren. Daraus soll auch in Deutschland eine nationale Tourismuswerbung finanziert werden, wie es sie seit Schließung des US-Verkehrsamts vor über zehn Jahren nicht mehr gegeben hat.

Woran sind betrügerische ESTA-Seiten zu erkennen?

Dort kostet die Prozedur mehr als 14 Dollar. Reisebürochef Egon Dobat vom Berliner Air Travel Service hält unter anderem die deutschsprachigen Domains www.esta-registration.us, www.esta-usa.de und www.usestaservice.com für »Bauernfängerei«. Er warnt davor, sensible Kreditkartennummern inklusive Sicherheits-Code (CVC) auf solchen Seiten einzugeben. Die korrekte Adresse ist ausschließlich https://esta.cbp.dhs.gov.


Änderungen, Informationen

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ESTA: Änderungen, Informationen

Ändert sich noch mehr?

Ja, unabhängig von ESTA startet das Secure-Flight-Programm. Es soll den Luftverkehr sicherer machen, Terroranschläge verhindern und die Abfertigung beschleunigen. Paul Leyh, Programm-Direktor der US-Transportsicherheits-Behörde TSA, erläutert: `Während ESTA die Einreisekontrolle regelt, kontrolliert Secure Flight Flugsicherheit und Bordkarten-Ausgabe.´ Das neue Verfahren verkürze Wartezeiten, weil 99 Prozent der Fälle sofort geklärt werden, verbreitet er Zuversicht und verweist auf die Internet-Seite www.tsa.gov/secureflight. Alle US-Airlines sind seit Juni an das Programm angeschlossen, sagt der TSA-Direktor. Ausländische Fluggesellschaften sollen bis zum Jahresende folgen.

Wie funktioniert Secure Flight?

Je ein Server an der Ost- und an der Westküste erfassen unabhängig voneinander das komplette Fluggastaufkommen der USA. Dabei erhebt die TSA lediglich vollen Namen, Geburtstermin und Geschlecht. Diese Daten werden lediglich sieben Tage gespeichert, versichert Leyh. Anders sei es mit gesuchten Personen, die sieben Jahre im System bleiben, und identifizierten Terroristen: `Die behalten wir 99 Jahre.´ Anstelle einer Vorab-Benachrichtigung werde am Flughafen jeder individuell behandelt und gegebenenfalls vom FBI und anderen Sicherheitsdiensten in Empfang genommen.

Gibt es eine Möglichkeit, unberechtigten Terrorismus-Verdacht auszuräumen?

Allen, die zu Unrecht auf der Watchlist gelandet sind, biete die US-Regierung eine Lösung an, verweist Direktor Leyh auf TRIP. Das Kürzel steht für `Traveler Redress Inquiry Program´, soll aber nicht beim Kleiderwechsel helfen, sondern Abhilfe schaffen: Wer sich beim Ticketkauf falsch identifiziert fühlt, der kann unter www.dhs.gov/trip das Verifizieren seiner Identität online beantragen. Geprüft werden die Angaben vom FBI und anderen Sicherheitsdiensten. Wie das genau geschieht, darüber mag Leyh aus Sicherheitsgründen keine Auskunft geben.

Wo gibt es weitere Informationen?

Die deutschsprachige Internet-Seite www.discoveramerica.com/de gibt einen guten Überblick zu Reisen in die USA.

(August 2010, Christian Boergen, SRT)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.