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Symbol für Unabhängigkeit und neuerdings auch für Uneinigkeit: Die Freiheitsstatue in New York muss wegen des Streits um den Staatshaushalt für Besucher schließen

Symbol für Unabhängigkeit und neuerdings auch für Uneinigkeit: Die Freiheitsstatue in New York muss wegen des Streits um den Staatshaushalt für Besucher schließen

Foto: Hilke Segbers

USA-Haushaltsstreit Verschlossene Türen für Urlauber?

Die Nationalparks, die Freiheitsstatue, der Grand Canyon: drei gute Gründe, um in die USA zu reisen. Wegen des Haushaltsstreits mussten sie schließen. Erlahmt neben der Verwaltung auch der Tourismus?
Der US-Tourismus ist im Ausnahmezustand: In allen Bundesstaaten stehen Urlauber in diesen Tagen vor verschlossenen Türen. Sämtliche 401 Nationalparks der Vereinigten Staaten seien seit dem 1. Oktober offiziell geschlossen, teilt der National Park Service (NPS) mit. Das bedeutet: Die Besucherzentren, Hotels, Campingplätze und Straßen in den Parks sind dicht, Veranstaltungen wurden abgesagt. Besucher, die derzeit noch in einem Park Urlaub machen, müssen das Areal bis Donnerstagabend 18.00 Uhr Ortszeit verlassen.


Eine Notbesetzung von insgesamt 3000 Mitarbeitern bleibt in den Parks. Sie kümmern sich aber nur um das Nötigste. Für die täglichen Touristenmassen von rund 715 000 Besuchern genügen die Kapazitäten nicht im Ansatz. Selbst die Internetseiten der Parks funktionieren nicht mehr.
 
Zu den Einrichtungen des NPS gehören nicht nur klassische Parks. Auch berühmte Sehenswürdigkeiten wie die Freiheitsstatue in New York, der Grand Canyon in Arizona, die Insel Alcatraz in der Bucht von San Francisco oder das Lincoln Memorial in Washington zählen zum Zuständigkeitsbereich des National Park Service - und machen vorerst dicht.
 
»Das bleibt auch bis auf weiteres so, bis man eine Einigung gefunden hat«, sagt Florian Renner vom Visit USA Committee. Wann das so weit sei, lasse sich nicht voraussagen. Der letzte »Government Shutdown« (Lahmlegung der Regierung) vor 17 Jahren dauerte fast vier Wochen. Ist eine Einigung gefunden, öffnen die Sehenswürdigkeiten nach Renners Einschätzung fast unmittelbar wieder. »Vielleicht mit ein paar Stunden oder einem Tag Verzögerung.«
 
»Es gibt auch vorsichtige Hoffnung, dass sich die Lage bis Freitag vielleicht schon entschärft und die Einrichtungen sogar öffnen«, sagt Tilo Krause-Duenow, Chef des Nordamerika-Reiseveranstalters Canusa. Das habe er am Mittwoch (2. Oktober) von den Tourismus-Agenturen erfahren, mit denen der Veranstalter zusammenarbeitet. Eine Bestätigung für diese Spekulationen gibt es derzeit nicht. Erst am Dienstag scheiterte ein Entwurf, laut dem trotz des Verwaltungsstillstands zumindest die Nationalparks geöffnet werden sollten.
 
Geschlossen bleiben neben den Nationalparks vorerst auch zahlreiche Museen. Dazu zählt der Smithsonian Museumskomplex mit 19 Museen, Galerien und dem National Zoo in Washington.
 
Einzige Chance für Touristen, während ihres USA-Urlaubs derzeit doch etwas von den geschlossenen Sehenswürdigkeiten mitzubekommen: Sie müssen sich selbst etwas organisieren. Öffentliche Durchfahrtsstraßen in den Nationalparks bleiben geöffnet, teilt der NPS mit. Auch seien zum Beispiel Bootstouren mit privaten Anbietern um die Freiheitsstatue herum weiterhin möglich, sagt Renner.

 
Die US-Bahngesellschaft Amtrack kündigte an, dass der Zugverkehr normal in Betrieb bleibe. Auch das Auswärtige Amt in Berlin gibt ein wenig Entwarnung für Reisende: Die Fluglotsen der US-Flugsicherungsbehörde FAA arbeiteten regulär weiter. Die Einreise- und Sicherheitskontrollen an den Flughäfen seien ebenfalls nicht betroffen. Verzögerungen könne es allerdings bei der Bearbeitung von Visa-Anträgen geben.
 
Weiterhin geöffnet sind alle State Parks der USA, denn für sie sind die Bundesstaaten verantwortlich. »Die State Parks sind meist nicht weit entfernt von den Nationalparks und landschaftlich nicht weniger reizvoll«, sagt Canusa-Chef Krause-Dünow. »Sie sind sogar traumhaft schön.«
 
 
Diese Ansprüche haben USA-Touristen
 
Reiserechtlich sei der Haushaltsstreit in etwa so zu bewerten wie ein Streik, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, in der Tickets für Museen und Nationalparks enthalten sind, habe daher keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Veranstalter, wenn die Einrichtungen unerwartet geschlossen sind.
 
»Bei Schadenersatz kommt es auf das Verschulden an«, sagt Degott. »Bei den geschlossenen Einrichtungen kann sich der Veranstalter auf höhere Gewalt berufen.« Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden stehe den Pauschalreisenden zwar nicht zu, eine Minderung des Reisepreises dagegen schon. »Denn es fallen ja Teilleistungen weg.« Das Eintrittsgeld für die Einrichtungen, die der Kunde nicht besuchen konnte, bekommt er zurück.



Linktipps zum Thema

Webseite National Zoo (engl.)
Webseite Smithsonian-Museen (engl.)
Reisehinweis des Auswärtigen Amtes
Touristen-Infos zur Freiheitsstatue (engl.)
Liste der Washington Post zu Schließungen (engl.)
Hinweis des National Park Service (engl.)
Aktuelle Infos des Visit USA Committee
Webseite zu State Parks (engl.)

(02.10.2013, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.