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Ski und Stöcke in den USA besser mieten, Schuhe mitnehmen

Ski und Stöcke in den USA besser mieten, Schuhe mitnehmen

Foto: Bernhard Krieger

USA-Skiurlaub Ausrüstung mieten oder mitbringen?

Soll man die Skiausrüstung vor Ort mieten oder lieber die eigene von zu Hause mitbringen? Diese Frage klären wir hier. Außerdem geben wir wichtige Tipps rund um das Gepäck für USA-Reisen.

Skigepäck im Flugzeug - das kostet fast immer extra

Fluggesellschaften verstehen unter "Skiausrüstung" meist ein komplettes Set. Es besteht aus einem Paar Ski, Skistöcken und Skischuhen - oder bei Snowboardern nur aus dem Board und den dazugehörigen Schuhen.  Aber jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Vorschriften. 
 
• United Airlines akzeptiert als Skiausrüstung bis zu zwei Paar Ski oder zwei Snowboards. 
• Lufthansa erlaubt die Mitnahme von Skischuhen in einer separaten Tasche. 
 
Bis vor einigen Jahren war die Mitnahme von Sport- und Skigepäck häufig noch gratis. Heute ist das Freigepäck meist auf ein Gepäckstück mit maximal 23 Kilo beschränkt. Nur wer Businessclass bucht, kann sein Skigepäck mitunter kostenlos mitnehmen. Die Skiausrüstung von Hause mitzunehmen ist also in der Regel mit Extrakosten verbunden. Je nach Gewicht des Equipments kommen schnell 100 bis 200 Euro zusammen.
 
Ski und Stöcke besser mieten, Schuhe mit auf die Reise nehmen
 
Natürlich muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden, ob er zum Skifahren lieber seine eigene Ausrüstung mitbringt oder ob er sie in den USA vor Ort mietet. Beides hat Vor- und Nachteile. Die eigene Skiausrüstung kennt man perfekt und weiß, welche Abfahrten man ihr und sich selbst zutrauen kann. Außerdem ist das Mieten der Ausrüstung mit Kosten verbunden. Aber dafür fallen die Transportkosten weg. Das Equipment zu leihen, hat noch einen weiteren Vorteil: Die wenigsten kaufen sich jedes Jahr ein neues Paar Ski, die Skiverleiher haben aber meistens die neuesten Modelle im Angebot. Mit Leihski kann man die Neuheiten in Ruhe testen und je nach Laune auch mehrere Modelle und Marken ausprobieren. Eine Ausnahme bilden die Schuhe: Leihschuhe sind oft abgenutzt und ausgetreten, sie bieten dem Fuß nicht genug Halt und Komfort. Die Folge: Der Fuß rutscht im Schuh, man hat keinen guten Kontakt zum Ski. 
 
Übrigens: Um Wartezeiten im Skiurlaub zu vermeiden, kann man bei vielen Reiseanbietern die Ausrüstung zur Reise dazu buchen und das Equipment dann bei Ankunft vor Ort abholen. Der Reiseveranstalter CU-Ski.com bietet zu seinen Reisen passende Ausrüstungspakete mit und ohne Schuhe an.  
 
Handgepäck und Laderaum: Was man bei USA-Flügen mitnehmen darf
 
Vor Abreise sollte man sich unbedingt beim Veranstalter oder bei der Fluggesellschaft nach den geltenden Gepäckbestimmungen erkundigen. Diese können sich kurzfristig ändern. Neben den allgemeinen Bestimmungen, die für alle Reisen in die USA gelten, hat jede Fluggesellschaft zusätzlich noch eigene Vorschriften. Bedenken Sie auch, dass für Nordamerikareisen erhöhte Sicherheitsbestimmungen gelten und daher die Sicherheitskontrollen am Flughafen etwas länger dauern können. Planen Sie ausreichend Zeit ein
 
Die Bestimmungen für Handgepäck unterscheiden sich nicht von denen für Flüge innerhalb der EU. Die Maße des Handgepäcks dürfen 56 x 45 x 25 Zentimeter nicht übersteigen. Auch dürfen bestimmte Gegenstände nicht mitgeführt werden - weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck. Dazu gehören brennbare Stoffe sowie Messer, Schusswaffen und andere Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können. 
 
Für aufgegeben Koffer und Taschen gilt: Als Schloss sind ausschließlich sogenannte TSA-Schlösser zugelassen. Diese können bei Ankunft durch die Transport Security Administration (TSA) zu Kontrollzwecken problemlos geöffnet werden. Rasierklingen und Nagelscheren gehören nicht ins Handgepäck, sondern in den aufgegebenen Koffer. 
 
Beachten Sie auch die Vorschriften für Flüssigkeiten im Handgepäck: Flüssige Kosmetika und Cremes sind nur mit Verpackungsgrößen bis maximal 100 Milliliter erlaubt. Sie gehören in einen wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter, der Beutel ist bei der Sicherheitskontrolle vorzuzeigen. Eine Ausnahme besteht für Medikamente, die Sie währen des Fluges benötigen. Allerdings müssen Sie dafür ein Attest des Arztes vorlegen. Elektronische Geräte wie Handy, Notebook oder Tablet darf man bei Flügen in die USA und Kanada im Handgepäck mitführen. 
 
(11.05.2016, rp)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.