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Wenn die Sonneneinstrahlung zu stark wird, kann daraus ein Sonnenbrand resultieren. Aufschluss über die Stärke der Sonne gibt der UV-Index.

Wenn die Sonneneinstrahlung zu stark wird, kann daraus ein Sonnenbrand resultieren. Aufschluss über die Stärke der Sonne gibt der UV-Index. Foto: pixabay

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UV-Index Warum ist er für Urlauber wichtig?

Sonnencremes werden meist nach ihrem unterschiedlichen UV-Schutzfaktor eingeordnet. Doch was besagt der UV-Index eigentlich und ab welcher Stufe wird es für Urlauber in puncto Sonnenbrand gefährlich?

Dass zu viel Sonne der Haut schadet, ist eine Binsenweisheit. Auch dass sich die Strahlkraft der Sonne je nach Land und Wetter deutlich unterscheidet, wissen viele Urlauber. Doch wie gefährlich ist die Sonne für die Haut genau?

Das lässt sich ziemlich exakt ermitteln – mit dem UV-Index (UVI). Was hat es damit auf sich? Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erklärt: Der UVI ist ein Maß für die »höchste sonnenbrandwirksame Bestrahlungsstärke«, die von der Sonne während des Tages hervorgerufen wird, und zwar auf einer horizontalen Fläche. Man könnte auch sagen: Der UVI ist so etwas wie der Sonnenbrand-Indikator, der an einem Tag herrscht. 
 
Ausgedacht hat sich den Index die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen mit anderen Institutionen. Die Skala reicht von 1 bis 10 – und sie gilt international. Je höher der Wert, umso schneller tritt ein Sonnenbrand auf.
 
Ein Wert von 1 oder 2 bedeutet eine geringe gesundheitliche Gefährdung. Sonnenschutz ist nicht nötig. Die Werte von 3 bis 5 stehen für eine mittlere Gefährdung. Hier sind bereits Hemd, Sonnenbrille und Sonnencreme als UV-Schutz ratsam. Eine hohe Gefahr besteht bei Werten von 6 und 7. Die WHO rät dann, mittags den Schatten aufzusuchen, in der Sonne eine Kopfbedeckung zu tragen, sich zudem einzucremen und die Augen zu schützen.
 
Die Werte 8 bis 10 stehen für eine sehr hohe Gefahr. Schutzmaßnahmen sind unbedingt erforderlich. Die WHO rät, hierbei zwischen 11.00 und 15.00 Uhr den Aufenthalt im Freien generell zu vermeiden. Im Extremfall ist auch ein Wert von 11+ möglich.
 
Die Tageswerte für Deutschland veröffentlicht das BfS auf seiner Webseite. Im Sommer seien hier UVI-Werte bis 8 möglich, in den Alpen sogar noch höhere. Höchstwerte werden etwa unmittelbar am Äquator auf Meereshöhe bei wolkenlosem Himmel gemessen.
 
Wichtig für Urlauber: Auf Schnee, Wasser und Stränden mit hellen Sandflächen kann die Strahlenbelastung höher sein als der vorhergesagte maximale UVI für diesen Tag, erklärt das BfS. Ausreichender Sonnenschutz ist dann besonders wichtig.
 
Beeinflusst wird der UVI vor allem vom Sonnenstand. Dieser wiederum hängt stark von der Jahreszeit und vom Breitengrad ab.

(02.11.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.