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Verbraucherrechte Reiseportale halten sich teilweisenicht an EU-Vorgaben

Eine EU-Kommission hat 2013 europaweit diverse Reiseportale auf die Einhaltung der Verbraucherrechte untersucht.

Dabei kam zu Tage, dass sich von den 552 untersuchten europäischen Anbietern nur 170 wirklich an die Vorschriften halten. Von den 30 in Deutschland geprüften Portalen hielten sich nur 19 an die Vorgaben. Vier Anbieter wurden sogar verklagt: Condor, TUI Fly, Germania und das Unister-Portal Fluege.de. Diese Firmen hatten sich einiges einfallen lassen, um die Kunden zu nötigen, eine Versicherung oder eine kostenpflichtige Platzreservierung zu buchen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz hat verschiedene Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, überprüft und festgestellt, dass bei fast allen Rechtsverstöße vorlagen. Denn hier werden Zusatzgebühren häufig nicht richtig angegeben, die AGBs sind häufig nicht auf Deutsch und lassen sich nicht ausdrucken.
Stiftung Warentest rät deshalb Verbrauchern, ganz besonders aufmerksam zu sein und immer zu kontrollieren, ob der Endpreis tatsächlich richtig errechnet wurde.

(06.06.14, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.