fbpx

Verbraucherschutz Bei einer Überprüfung von Reiseportalenwurden viele Verstöße gefunden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Online-Reiseanbieter in ganz Europa unter die Lupe genommen.

Dabei wurden verschiedene Anbieter gefunden, die sich nicht an die Vorschriften halten. Vielfach wurde der komplette Endpreis nicht gleich zu Anfang der Buchung bekannt gegeben, sondern erst später im Buchungsvorgang oder die AGBs waren nicht ohne Probleme zugänglich und auch für Laien verständlich. In Deuschland hat das BVL zusammen mit der Verbraucher-Zentrale Bundesverband und der Wettbewerbszentrale (BZBV) Websites von einigen Reiseanbietern überprüft und ist hier ebenfalls fündig geworden. In sechs Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet und gegen vier Firmen sogar Klage eingereicht. Bei Condor konnten Kunden nicht zum nächsten Schritt übergehen, ohne eine Entscheidung bzgl. der Reiseversicherung zu fällen. Bei TUIfly wurde sogar auf der Website gewarnt, dass bei einen Krankenrücktransport bis zu 18.000 Euro anfallen, wenn man nicht versichert ist. Bei Germania wurde erst im Verlauf der Buchung bekannt gegeben, dass für eine Sitzplatzreservierung eine zusätzliche Gebühr anfällt. Und bei der Firma Unister, die das Flugportal fluege.de betreibt, wurden ebenfalls zusätzliche Kosten erst im weiteren Verlauf der Buchung angezeigt und dazu noch eine Reiseversichung angeboten, die auf diese Weise nicht erlaubt ist, berichtet das Fachmagazin FVW.

(16.04.14, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.