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Vereinigung Cockpit Fünf deutsche Flughäfen mitmassiven Mängeln

Die Pilotengewerkschaft Cockpit untersucht seit Jahren deutsche Flughäfen auf Mängel. Im aktuellen Bericht kommen fünf Airports überhaupt nicht gut weg.

Fünf deutsche Flughäfen weisen nach Ansicht der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit mehrere Mängel auf. Dabei handelt es sich um Lübeck, Weeze, Zweibrücken, Friedrichshafen und Memmingen. Neu davon auf der Liste sind Friedrichshafen und Weeze. Heringsdorf, das im Vorjahr noch kritisiert wurde, taucht nicht mehr auf.
Keinen einzigen Mangel fanden die Tester in Berlin/Schönefeld, Düsseldorf, Leipzig/Halle, München und Stuttgart. Kaum Kritikpunkte gab es in Erfurt, Frankfurt/Hahn, Frankfurt/Main, Karlsruhe/Baden-Baden, Köln/Bonn, Westerland und Nürnberg.
Die Pilotengewerkschaft untersucht seit 1978 die deutschen Airports, an denen Passagier- und Frachtverkehr stattfindet. Untersucht wird vor allem, ob für die Piloten wichtig technische Einrichtungen vorhanden sind. Bei den diesjährigen Flughäfen auf der Mängelliste wird zum Beispiel beanstandet, dass die Beleuchtung der Start- und Landebahn nicht ausreichend ist oder dass Rollwege fehlen.

(28.08.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.