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Vergleich Bahn kann bei den Fernbus-Preisennicht mithalten

Flugzeug, Bahn oder Bus: Diese drei Verkehrsmittel stehen Reisenden abgesehen vom eigenen Auto in der Regel zur Verfügung. Eine neue Auswertung zeigt: Beim Preis schlägt der Fernbus den Zug deutlich. Fliegen bleibt die teuerste Alternative.

Eine Fahrt im Fernbus ist deutlich günstiger als die Bahn - das können viele Reisende im Einzelfall bestätigen. Doch es stimmt auch statistisch, wenn man die Durchschnittspreise auf einzelnen Strecken miteinander vergleicht, wie es die Reisesuchmaschine Goeuro getan hat. So kostete eine Busfahrkarte für die Strecke von Berlin nach Hamburg im ersten Quartal 2015 durchschnittlich nur 37 Prozent des Bahntickets. Von Berlin nach München waren es 40 Prozent des Bahnpreises, von Köln nach Berlin 36 Prozent. Auf den meisten der ausgewählten 44 innerdeutschen Verbindungen war die Bahn mehr als doppelt so teuer wie der Fernbus. Das Flugzeug ist dagegen im Schnitt teurer als der Zug. Von Berlin nach München zahlten Reisende in den ersten drei Monaten des Jahres mit dem Flieger im Schnitt 184 Prozent mehr als mit der Bahn. Von Hamburg nach München waren es 201 Prozent - das Flugzeug war hier also etwa doppelt so teuer wie der Zug. Ein deutlicher Ausreißer ist die Strecke von München nach Stuttgart. Hier zahlten Flugreisende im Schnitt mehr als fünfmal so viel (582 Prozent) wie Bahnfahrer. Die meistgesuchten Reiseziele bei Goeuro innerhalb Deutschlands waren im ersten Quartal dieses Jahres Berlin (21,3 Prozent), München (12,6) und Hamburg (10,4), also die drei größten Städte der Republik. Berlin lag auch bei den meistgesuchten Reisezielen in Europa auf Rang eins (6,4), gefolgt von München (4,2). Auf dem dritten Platz landete Amsterdam (3,9) vor Hamburg (3,8) und Prag (3,4).

(10.04.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.