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Vergleich In welchen Metropolen Taxifahrenam teuersten ist

Reisende sind oft auf ein Taxi angewiesen. Eine Studie verrät nun, wo sie dafür am meisten ausgeben müssen. Verglichen wurden 18 Metropolen weltweit - von New York über Singapur und Zürich bis München und Amsterdam.

Im Vergleich mit anderen internationalen Metropolen ist Taxifahren in Zürich am teuersten. Das geht aus einer aktuellen Benchmark-Studie der Unternehmensberatung Simon, Kucher & Partners hervor. Demnach müssen Reisende dort für eine Fahrt von drei Kilometern 14,33 Euro bezahlen. In Amsterdam, das auf Platz 2 folgt, sind es mit 9,25 Euro rund 5 Euro weniger. München liegt mit 8,90 auf Platz drei noch vor London (8,88 Euro), Berlin folgt mit 8,77 Euro auf Platz 6. In der deutschen Bankenmetropole Frankfurt müssen die Reisenden 8,05 Euro für eine drei-Kilometer-Fahrt hinlegen. Sie belegt damit Rang 8.
Interessanterweise schlagen sich hohe Lebenshaltungskosten nicht notwendigerweise auf die Taxipreise nieder, so die Verfasser der Studie. In den ansonsten sehr hochpreisigen Metropolen New York (5,25 Euro) und Singapur (2,75 Euro) sei Taxifahren zum Beispiel deutlich günstiger als in Zürich. Am billigsten ist es in Bangkok, dort verlangen die Chauffeure lediglich 1,14 Euro pro Drei-Kilometer-Fahrt.
Für die Studie hat das Unternehmensberatung Simon, Kucher & Partners die Taxitarife in 18 Metropolen weltweit mit vergleichbarer Infrastruktur im öffentlichen Nahverkehr ermittelt.

(04.08.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.