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Vergleich Internationale Flughäfen mitbesonders gutem Service

Der internationale Flughafen Incheon in Seoul liegt beim Service für die Passagiere ganz vorne.

Das geht aus einer Auswertung des Airports Council International (ACI) mit Sitz in Montreal hervor. Unter den globalen Riesen-Flughäfen mit mehr als 40 Millionen Passagieren pro Jahr und unter den asiatisch-pazifischen Airports lag der Flughafen von Seoul 2014 auf Platz eins.
In Asien - ausgenommen des Nahen Ostens - verwies Seoul die internationalen Flughäfen der Metropolen Singapur und Peking auf die Plätze zwei und drei, ebenso wie im Vergleich der weltgrößten Flughäfen. Im Nahen Osten liegt Amman in Jordanien vorne, vor Abu Dhabi, Tel Aviv, Doha und Dubai.
In Europa landete der isländische Hauptstadtflughafen Keflavik auf dem ersten Platz. Danach folgen in absteigender Reihenfolge Moskau Scheremetjewo, Porto, Malta und Zürich. In Nordamerika liegt Indianapolis an der Spitze, dahinter kommen Tampa, Jacksonville, Sacramento und Ottawa. In Mittel- und Südamerika sowie der Karibik bietet Guayaquil in Ecuador den besten Service, vor Quito, Cancun, Nassau und Santo Domingo. In Afrika liegt der Flughafen von Port Louis auf Mauritius an der Spitze. Dahinter folgen Durban, Kapstadt und Johannesburg - allesamt in Südafrika.

(18.02.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.