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Nebenkosten Türkei und Bulgarien unschlagbar günstig

Beim jüngsten Vergleich von Urlaubsnebenkosten in acht beliebten Reiseländern entpuppten sich die Türkei und Bulgarien als konkurrenzlos günstig. Dabei hatte das Land am Bosporus um Haaresbreite die Nase vorn: Rund 118 Euro kostete der Test-Warenkorb durchschnittlich. Im Balkanstaat am Schwarzen Meer war er gut zwei Euro teurer. Beide Länder bekamen das ADAC-Urteil »sehr günstig«.

Etwa 25 Euro mehr mussten die Tester für den fiktiven Warenkorb im benachbarten Griechenland ausgeben (146 Euro). Damit erhielten die Hellenen die ADAC-Wertung »günstig« vor Spanien mit einem durchschnittlichen Warenkorbpreis von 149 Euro und Kroatien mit 152 Euro. Italien (194 Euro), Deutschland (197 Euro) und Frankreich liegen mit dem Urteil »sehr teuer« auf den hinteren Plätzen. Knapp 217 Euro kostete der französische Warenkorb und damit gut ein Drittel mehr als im europäischen Mittel. Über alle Länder hinweg beliefen sich die Kosten für den Warenkorb auf rund 162 Euro.

In Deutschland waren lediglich die Artikel aus der Test-Kategorie »Gesundheit und Körperpflege« günstig, insbesondere Zahnbürste und Sonnenmilch. Die Kosten für »Information und Freizeit« sowie »Essen und Trinken« lagen über dem Testdurchschnitt und wurden als teuer eingestuft. Bleibt als letzte Kategorie »Shopping und Extras«, die mit »sehr teuer« abschnitt. Besonders negativ fiel hierbei einmal mehr die Kurtaxe auf, die deutlich höher lag als im europäischen Mittel. Daneben bestimmten vor allem Strandtuch, Flip-Flops, Kinder-Badeshorts und Schwimmflügel das hohe Preisniveau.

 
Insgesamt ergab sich die größte Preisdifferenz beim Strandtuch, das im türkischen Side durchschnittlich etwas mehr als 5 Euro kostete, im französischen Six-Fours-les-Plages hingegen 33 Euro. Bei den Kinder-Badeshorts betrug der Unterschied zwischen den günstigsten und den teuersten etwas mehr als 25 Euro, bei der Sonnenmilch und dem Sonnenbrandspray rund 20 Euro. 13 Euro waren es beim Nudelgericht und schließlich immer noch 10 Euro beim Parken.
 
Die Preise für den ADAC-Vergleich erhoben geschulte Tester im Juli und August 2014 in 32 beliebten Badeorten. Zugrunde lag ein Warenkorb mit 33 definierten Produkten und Dienstleistungen. Diese orientierten sich an den Bedürfnissen einer deutschen Familie mit zwei Kindern im Alter von sechs und zehn Jahren, die in den Sommerferien einen klassischen Strandurlaub verbringt. Die Tester dokumentierten die Preise pro Produkt in bis zu vier unterschiedlichen Verkaufsstellen. Ausgangspunkt der Einkaufstour war jeweils der zentrale öffentliche und für Familien geeignete Strandabschnitt. Die Preise für die Tageszeitung und die Höhe der Kurtaxe wurden zentral erhoben. Die ADAC-Urteile »durchschnittlich« und »teuer« kamen bei diesem Preisvergleich nicht vor.
 
Die Deutsche Gesellschaft für Qualität hat die rechnerische Richtigkeit der Auswertung und die daraus abgeleiteten Noten und Aussagen überprüft.

(13.05.15, ADAC)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.