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Massenproteste lähmen in Bangkok den Verkehr. Für den Weg zum Flughafen sollten Reisende deutlich mehr Zeit einplanen

Massenproteste lähmen in Bangkok den Verkehr. Für den Weg zum Flughafen sollten Reisende deutlich mehr Zeit einplanen

Foto: Barbara Walton

Verkehrschaos in Thailand Einschränkungen für Touristen

Die Massenproteste in Thailand gehen weiter. Zehntausende demonstrierten am Montag gegen die Regierung. Touristen bekommen die Auswirkungen vor allem im Straßenverkehr zu spüren.

Urlauber in Bangkok müssen sich zum Wochenbeginn auf Ausschreitungen und chaotische Verkehrsbedingungen einstellen. Vor allem für den Weg zum Flughafen sollten Reisende daher in den kommenden Tagen deutlich mehr Zeit einplanen. Das gelte für die Gäste der beiden Internationalen Flughäfen Suvarnabhumi und Don Mueang, teilt die Flughafenverwaltung in der thailändischen Hauptstadt mit. Am Montag (9. Dezember) empfahl das Auswärtige Amt in Berlin wegen der Massenproteste einen Zeitpuffer von vier Stunden vor dem Abflug. Der Betrieb auf dem Flughafen laufe normal.

Am Montag gingen erneut Zehntausende auf die Straßen. Die Massenproteste halten seit Wochen an. Thailands Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra löste das Parlament auf und kündigte Neuwahlen an. Die Demonstrationen konzentrieren sich auf öffentliche Einrichtungen und Ministerien in der Innenstadt. Reisende sollten Proteste und Menschenansammlungen meiden, rät das Auswärtige Amt.

Stronierungswünsche oder Umbuchungen von Deutschen, für die eine Reise nach Thailand kurz bevorsteht, seien bei den Veranstaltern bislang kaum eingegangen. »Solche Anfragen gibt es bei uns im Moment gar nicht«, sagt eine Sprecherin von Thomas Cook und Neckermann. »Wir haben lediglich in der letzten Woche zwei Ausflüge in der Innenstadt nicht angeboten.« Das habe aber vor allem an den schlechten Verkehrsbedingungen wegen der Demonstrationen gelegen. Derzeit seien allerdings auch nicht besonders viele Gäste des Veranstalters vor Ort. Die Hauptsaison für Thailand-Reisen beginne bei Thomas Cook und Neckermann um Weihnachten.

Beim Studienreisen-Spezialisten Studiosus habe die Saison bereits im Oktober begonnen. Bislang habe noch kein Kunde seine anstehende Reise umbuchen oder stornieren wollen, sagt ein Studiosus-Sprecher. »Wir verzeichnen im Moment sogar Eingänge für Thailand-Reisen.« Ganz spurlos gehen die Proteste aber auch an den Kunden des Veranstalters nicht vorüber. »Wir meiden die Innenstadt und routen zum Beispiel Tagesausflüge um.« Die Buchungslage sei derzeit gut. »Sogar deutlich über dem Vorjahr.«

Marktführer Tui habe bislang ebenfalls lediglich Ausflüge in der Innenstadt, aber noch keine ganze Pauschalreise abgesagt. »Wir beobachten die Lage genau und haben die Reisenden vor Ort über die Einschätzung des Auswärtigen Amtes informiert.«

Bei allen Veranstaltern gelten derzeit die allgemeinen Reisebedingungen. Wollen Kunden ihren Thailand-Trip derzeit aus Angst vor den Unruhen umbuchen oder stornieren, müssen sie die üblichen Gebühren dafür selbst tragen. Die Lage vor Ort sei noch nicht so kritisch, dass die Veranstalter die Kosten dafür übernehmen.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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