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Verkehrssünden Was Rasen im Ausland kostet

Wer im in einem EU-Land beschwipst Auto fährt oder zu sehr aufs Gaspedal drückt, bekommt das Knöllchen nach Hause geschickt. Je nach Land sind die Verstöße viel teurer als in Deutschland. Hier eine Übersicht:

Promillegrenze

Autofahren nach einem Glas Wein oder Bier wird nicht in allen EU-Staaten toleriert. In Estland, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gilt eine strikte Null-Promille-Grenze. In Norwegen, Polen und Schweden werden ab 0,2 Promille Geldbußen verhängt. In Deutschland gelten 0,5 Promille als Grenze. Nur Großbritannien, Irland und Malta lassen noch bis zu 0,8 Promille durchgehen. Irland will seine Grenze aber demnächst auf 0,5 senken.

Alkohol am Steuer

Wer in Dänemark erwischt wird, muss als Besserverdienender besonders tief in die Tasche greifen: mindestens ein Nettomonatsverdienst wird fällig. Auch Großbritannien fordert saftige Bußen bis zu 5820 Euro. Estland verlangt bis 1150 Euro. In Deutschland beginnen die Geldbußen bei 500 Euro.

Rote Ampel

Sie sollte man besser nicht in Norwegen übersehen, denn das kostet 670 Euro. In Schweden geht die Rechnung bei 320 Euro los, Ungarn kassiert bis zu 370 Euro. In Deutschland schlägt die Verkehrssünde mit 90 bis 320 Euro zu Buche.

Rasen

Wer in Großbritannien aufs Gaspedal drückt, braucht ein dickes Konto. Ab 50 Kilometer über dem Tempolimit werden bis zu 2900 Euro fällig. Österreich kassiert bis zu 2180 Euro, Estland bis 770 Euro, die Schweiz ab 690 Euro. In Deutschland sind es ab 240 Euro.

Handy am Steuer

Das Mobiltelefon im Auto haben vor allem die Spanier auf dem Kieker: Bußen beginnen bei 200 Euro. Auch die Italiener verstehen beim »telefonino« wenig Spaß und kassieren ab 150 Euro. Nachbar Niederlande verlangt 180 Euro. In Deutschland sind es 40 Euro.

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.