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Verlorenes gepäck Schadenersatz ohne Schein

Urlauber haben Anspruch auf Schadenersatz für verlorenes Gepäck, wenn sie dafür keinen Gepäckschein haben. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor.

Urlauber bekommen auch Geld, wenn ein Mitreisender Gepäck für sie aufgegeben hat und dieses beim Flug verloren geht, besagt das Urteil, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« hinweist (Aktenzeichen: X ZR 99/10).

In dem Fall hatten die Klägerin und ihr Lebensgefährte einen Flug nach Malaga gebucht. Dabei ging die Golfreisetasche der Frau verloren, in die auch ihr Partner seine Golfausrüstung gepackt hatte. Die Klägerin erhielt 232 Euro, forderte aber außerdem Geld für den Verlust der Golfausrüstung ihres Lebensgefährten.

Die Richter gaben ihr Recht. Der Gepäckschein sei dafür nicht notwendig. Entscheidend sei, dass der Reisende tatsächlich Gepäck in die Obhut der Fluggesellschaft gegeben hat. Und das sei auch der Fall, wenn Mitreisende das Gepäck aufgeben. Auch wenn diese bereits die höchstmögliche Entschädigung gemäß des Montrealer Übereinkommens erhalten haben, steht dem Geschädigten eine eigene Entschädigung zu. Der Reisende muss aber nachweisen, dass das verlorene Gepäck ihm gehörte - und die Höhe des Schadens belegen.

(15.08.11, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.