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Versicherungen Bei Reisegepäckversicherung geltenstrenge Regeln

Es passiert immer wieder: Am Flughafen schnell noch verabschieden - und schon ist der Koffer gestohlen. In solchen Fällen springt eine Reisegepäckversicherung ein. Wollen Kunden einen Schaden geltend machen, müssen sie einiges beachten.

Geht der Koffer auf einer Reise verloren, ist das ärgerlich. Damit zumindest kein großer finanzieller Schaden entsteht, gibt es Reisegepäckversicherungen. »Doch eine solche Police lohnt sich nicht in jedem Fall«, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Worauf Reisende achten sollten:
Gepäck muss sicher sein: »Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, Bahnhof oder Taxistand, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung«, erklärt Boss. Einen Koffer sollten Kunden daher nicht einfach neben sich stellen, sondern zwischen die Beine klemmen.
Wertvolle Gegenstände nicht immer voll gesichert: Schmuck, Film- oder Fotokameras - solche wertvollen Gegenstände sind nicht immer ausreichend versichert. »In vielen Fällen sind die Versicherungssummen hier begrenzt«, sagt Boss. Auch muss auf solche Gegenstände besonders achtgegeben werden, sonst kann es Problemen bei der Regulierung des Schadens geben.
Schaden sofort melden: Wenn ein Schaden eintritt, müssen Versicherte an Ort und Stelle - also unter Umständen auch im Ausland - sofort eine polizeiliche Meldung machen. »Das gilt auch, wenn sie dadurch vielleicht ihren Flug oder ihren Zug verpassen«, sagt Boss. Entstehen dadurch Mehrkosten, weil etwa ein neues Flugticket gekauft werden muss, muss meist der Versicherte selber dafür aufkommen.

(10.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.