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Versicherungen Spezielle Haftpflicht ist für denUrlaub nicht nötig

Der Gedanke an Gefahren, Unfälle oder Krankheiten im Urlaub spielt Versicherern in die Hände: Manch einer schließt lieber eine Police zuviel als eine zu wenig ab. Reisende sollten zunächst ihren bereits vorhandenen Versicherungsschutz kennen.

Eine spezielle Haftpflichtversicherung für den dreiwöchigen Urlaub brauchen Verbraucher nicht. Solche Angebote seien nicht sinnvoll, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Main. Denn das private Haftpflichtrisiko sei über eine normale Haftpflichtversicherung gedeckt. Da diese weltweit gelte, erübrige sich eine gesonderte Reisehaftpflichtpolice. Gleiches gelte für Unfallversicherungen. Wer mögliche Einkommensausfälle nach einem Unfall absichern wolle, sollte einen Vertrag abschließen, der in allen Lebenslagen schütze - und nicht nur im Urlaub.
Sinnvoll sei hingegen eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernähmen zwar unter bestimmten Umständen in etlichen europäischen Ländern die Behandlungskosten. Außerhalb dieser Länder entfällt der Schutz aber. Für Privatversicherte könne eine Reisekrankenversicherung ebenfalls sinnvoll sein, insbesondere weil nicht in jedem Vertrag der medizinisch begründete Rücktransport enthalten ist.

(10.07.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.