fbpx

Verspäteter Flug Auch einem Kleinkind stehtein Ausgleich zu

Bei einer großen Flugverspätung oder Annullierung steht einem Kleinkind eine Ausgleichszahlung zu. Dabei muss das Kind keinen eigenen Sitzplatz haben. Das entschied das Gericht. Es knüpfte sein Urteil allerdings an eine Bedingung.

Ein Kleinkind hat bei einer Flugverspätung einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Einzige Bedingung: Die Eltern müssen etwas für das Kind bezahlt haben und eine Buchungsbestätigung besitzen. Es komme dagegen nicht darauf an, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, entschied das Landgericht Stuttgart (Az.: 13 S 95/12). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatte eine Familie einen Flug von Stuttgart nach Palma de Mallorca gebucht. Die Ankunft verspätete sich um mehr als drei Stunden. Die Familie verlangte deshalb auch eine Ausgleichszahlung für die 16 Monate alte Tochter. Die Airline wollte jedoch nicht zahlen.
Das Amtsgericht hatte der Familie bereits Recht gegeben, das Landgericht bestätigte das Urteil. Das Kind habe eine Buchungsbestätigung besessen, in der es namentlich genannt war. Zudem habe es einen - wenn auch reduzierten Preis - gezahlt.

(12.08.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.