fbpx

Verspäteter Flug Für Ausgleichszahlung Teilstrecken addieren

Die Höhe der Ausgleichszahlung bei Flugverspätungen bemisst sich nach der Flugdistanz. Wer einen oder mehrere Zwischenstopps einlegt, muss die Länge der einzelnen Teilstrecken zusammenrechnen.

Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen richten sich nach der Flugdistanz. Diese wird in der Regel durch die Luftlinie zwischen Start- und Zielort berechnet. Bei einem Zwischenstopp müssen die einzelnen Teilstrecken addiert werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 29 C 1952/13 [81]). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Luxor nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Hurghada gebucht. Der Abflug verspätete sich massiv. Die Airline leistet eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro. Der Kläger forderte jedoch 600 Euro. Die Airline argumentierte, die Entfernung zwischen Luxor und Frankfurt betrage 3408 Kilometer - in diesem Fall stünden dem Kläger nur 400 Euro zu. Der Kläger argumentierte, es müssten beide Teilstrecken addiert werden. Zusammen seien das über 3500 Kilometer - laut EU-Fluggastrechtverordnung steht Passagieren dann 600 Euro zu. Das Gericht gab dem Passagier Recht. Die Entfernung sei aus der Summe der Einzelentfernungen zu berechnen.

(04.08.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.