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REISE und PREISE

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Ole Spata / dpa

Verspätung Keine Entschädigung bei rechtzeitigem Ersatzflug

Muss die Airline einen Flug abgesagen, ist das für die Passagiere oft ein Ärgernis. Kunden können dann eine Entschädigungszahlung verlangen. Doch gilt das auch, wenn die Airline einen Ersatzflug bereitstellt - der sich auch noch verspätet?

Eine Airline besorgt dem Passagier bei einer Annullierung einen Ersatzflug, der das Ziel fast zur gleichen Zeit wie der ursprünglich geplante Flug erreichen soll.

In diesem Fall muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, auch wenn sich der Ersatzflug dann doch verspätet und die Reise sich dadurch deutlich verzögert. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 31 C 2494/15 (17)). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall wollten die Kläger von Frankfurt über Singapur nach Sydney fliegen. Der Singapur-Flug wurde am Abflugtag gestrichen. Die Airline konnte die Passagiere aber in der Maschine einer anderen Fluggesellschaft unterbringen. Dieser Ersatzflug sollte Singapur um 16.10 Uhr erreichen - und damit sogar 15 Minuten früher als der ursprünglich gebuchte Flug ankommen. Doch der Ersatzflug verspätete sich, die Betroffenen erreichten Sydney schließlich mit 23 Stunden Verspätung.

Die Kläger forderten eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht von der Airline, bei der sie die Flugreise ursprünglich gebucht hatten. Doch das Gericht wies die Klage ab. Durch den Ersatzflug hätten die Kläger die Möglichkeit gehabt, ihr Ziel rechtzeitig zu erreichen. Mehr sei nach der Verordnung nicht geschuldet. Dass es dann tatsächlich nicht so kam, sei der verklagten Airline nicht anzulasten.

(24.05.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.