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REISE und PREISE

Verspätung Todesfall an Bord - Airline muss nicht zahlen

Ob Fluggäste bei einer Verspätung eine Entschädigung erhalten, hängt davon ab, wer für sie verantwortlich ist. In einem Fall wurde der Flug durch einen Notfall an Bord um einen Tag verschoben - doch einen Ausgleich bekamen die Reisenden nicht.

Stirbt ein Passagier im Flugzeug und kommt es dadurch zu einer massiven Verspätung, steht den anderen Fluggästen keine Ausgleichszahlung zu. Ein Todesfall sei ein außergewöhnlicher Umstand, der die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht entbindet, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 40 C 287/15). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau noch vor dem Start im Flugzeug einen Herzinfarkt erlitten und war gestorben. Durch die Behandlung an Bord wurde die maximal zulässige Flugzeit des Piloten überschritten. Der Rückflug konnte erst am Tag darauf erfolgen.

Die Airline sei nicht verpflichtet, für einen solchen Fall eine Ersatzcrew im Ausland vorzuhalten, entschied das Gericht. Es widersprach damit dem Kläger, der für die Verspätung eine Ausgleichszahlung verlangt hatte.

(29.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.