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Verspätung Treppenfahrzeug rammt Flieger =Ausgleichszahlung

Wann ist die Airline schuld, wann nicht? Das ist die entscheidende Frage im Streit um Verspätungen bei Flugreisen.

Einen Unfall mit einem Treppenfahrzeug auf dem Rollfeld muss sie verantworten, so ein Gerichtsurteil.
Verspätet sich der Flug massiv, weil die Maschine am Boden von einem Treppenfahrzeug beschädigt wurde, steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 581/12 [31]). Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet über den Fall in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall hatten die Kläger im Rahmen einer Pauschalreise einen Flug von Antalya nach Frankfurt am Main gebucht. Weil jedoch ein Treppenfahrzeug das Flugzeug am Boden beschädigte, startete die Maschine mit sieben Stunden Verspätung.
Das Gericht sprach den Klägern wegen der Verspätung eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Das Treppenfahrzeug habe dem Be- und Entladen des Fliegers gedient. Daher sei die Airline dafür verantwortlich. Anders sei die Sachlage zu beurteilen, wenn das Flugzeug durch ein zufällig vorbeikommendes Fahrzeug beschädigt worden wäre.

(30.09.13, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.