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Vielflieger-Tipp Gegen Zuzahlung bekommt man mehr Beinfreiheit

XL-Sitze sind begehrt. Während man früher nur mit Überzeugungsarbeit oder durch Glück einen Sitz am Notausgang oder einen anderen Platz mit viel Beinfreiheit ergattern konnte, werden sie heute gegen Bares angeboten.

Fluggäste von Condor zahlen pro Flug auf der Kurz- und Mittelstrecke € 25, auf der Langstrecke müssen sie auf die teurere Klasse »Economy Plus« zurückgreifen. Buchbar ist der XL-Sitz nach jeder Flugbuchung online unter »Sonderservices«. Air Berlin veranschlagt € 20 pro Kurz- und Mittelstrecke und € 60 für die Langstrecke.
Iberia verlangt € 10 für Inlandflüge (exkl. Kanaren), € 15 für Flüge nach Europa, Nordafrika, den Mittleren Osten und auf die Kanaren, auf der Langstrecke € 60. KLM nimmt je nach Route € 20–70 für einen Platz am Notausgang, Air France rechnet € 50 für Flüge unter neun Stunden und € 70 für alle weiteren Strecken. Qantas staffelt nach Entfernungen, zwischen Australien und Europa werden € 133 fällig. Bei Singapore Airlines zahlt man pauschal US$ 50, ausgeschlossen sind Flüge innerhalb Südostasiens und nach Japan, Taiwan und Korea.

(18.11.12, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.