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Vielflieger-Tipp Schlaufüchse buchen nach Mitternacht

Wer unter der Woche nach Mitternacht bucht, wird zu einem günstigeren Tarif reisen als jene, die an einem Samstagnachmittag buchen.

Die Airlines updaten ihre Systeme meist wochentags um Mitternacht, daher sind dann am ehesten die günstigsten Tarife verfügbar. Wer sparen will, sollte zudem möglichst von Flughäfen mit hochfrequentierten Strecken starten, wo viele Airlines um Kunden buhlen. So wird die Strecke Düsseldorf – New York (ab € 480) meist günstiger angeboten als Hamburg – New York (ab € 535). Außerdem lohnt es sich, die Newsletter der Airlines zu abonnieren, um sich über neue Verbindungen und Promotion-Specials zu informieren. Die meisten Ziele sind zudem zu bestimmten Zeiten besonders günstig zu erreichen: die USA beispielsweise von Januar bis März sowie im November. Australien sollte man zwischen Mai und Juni anpeilen sowie kurz vor der Hauptsaison von September bis November, Asien ist ab April und gleich zu Beginn der Trockenzeit von November bis Anfang Dezember am billigsten.

(08.04.12, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.