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Auch die berühmte Inkastadt Machu Picchu haben Stefan Krieger und seine Freundin Aylin auf ihrer Weltreise gesehen. Sie raten: Lieber ein Land weniger, als zu viel Stress unterwegs

Auch die berühmte Inkastadt Machu Picchu haben Stefan Krieger und seine Freundin Aylin auf ihrer Weltreise gesehen. Sie raten: Lieber ein Land weniger, als zu viel Stress unterwegs

Foto: Stefan Krieger

Vor der Weltreise Sieben Ratschläge für Globetrotter

Der Lebenstraum Weltreise war noch nie so einfach zu verwirklichen wie heute. Aber natürlich müssen sich Globetrotter vor dem großen Trip um einige Dinge kümmern. REISE & PREISE sagt, woran man denken muss.
Eine Weltreise ist ein einzigartiges Erlebnis, das ein Leben lang beflügeln kann. Gleichzeitig ist sie nicht mehr so außergewöhnlich, wie sie einmal war - dank billiger Flugtickets und Internet. Wer mehrere Monate weg ist, muss Vorbereitungen treffen. Eine Checkliste für angehende Weltenbummler:
 
Gesundheit: Hier wartet der erste kleine Schock für Backpacker, die meist mit wenig Budget reisen: die Auslandskrankenversicherung. »Sie ist nicht so günstig, wie man sich das vorstellt«, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Und manche Länder sind besonders teuer: So kann die Police für einen sechsmonatigen Aufenthalt in Australien zwischen 200 und 250 Euro im Monat kosten, für das Reisen in die USA und Kanada monatlich zwischen 250 und 400 Euro. Wer sich zum Beispiel auf die günstigen Reiseländer Südostasiens konzentriert, zahlt teils deutlich weniger. In der Summe werden für die gesamte Reisedauer aber schnell mehr als 1000 Euro fällig.
 
Trotz der hohen Kosten sollten Weltreisende nicht auf die Police verzichten: »Der Versicherungsschutz ist existenziell«, mahnt Boss. Im Notfall kommt der Versicherer für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland auf - und der kann durchaus mehrere Hunderttausend Euro kosten. Die Unfallversicherung gilt übrigens weltweit, die Haftpflicht dagegen meist nur für Europa. Ein weltweiter Schutz funktioniert dann »wie eine kleine Rechtsschutzversicherung«, wie Boss erläutert. Der Versicherer geht im Ernstfall für den Kunden vor ein ausländisches Gericht.
 
Pflicht vor der Weltreise ist ein Besuch beim Tropenarzt, der die nötigen Impfungen vornimmt. Wichtig: nicht auf den letzten Drücker impfen lassen. Manche Impfstoffe, etwa gegen Tollwut, müssen mehrfach und in festgelegten Zeitabständen injiziert werden. Weltreisender Sebastian Kinzlinger, der die Webseite www.packliste-reise.de betreibt, rät zu einem internationalen Notfallausweis mit Angaben zu Blutgruppe, Allergien, Impfungen und Kontaktpersonen zu Hause. Ein Check beim Zahnarzt vor der Abreise kann ebenfalls sinnvoll sein.
 
Job, Wohnung und Verträge: Wer nicht als Student eingeschrieben ist, meldet sich am besten bei der Arbeitsagentur ab. Das geht auch telefonisch. Während der Weltreise hat man dann keine Verpflichtungen - aber man bekommt auch kein Geld vom Amt. »Sie können sich nur arbeitslos melden, wenn sie auch zur Verfügung stehen«, erklärt Paul Ebsen, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
 
Soll die Wohnung während der Reise wegen der laufenden Mietkosten nicht leerstehen, muss ein Zwischenmieter gefunden werden. Oder die Wohnung wird aufgelöst, dann müssen die Möbel vorübergehend gelagert werden. Hier bieten sich Familie und Freunde an oder ein Lagerraum zum Mieten. Die Preise variieren je nach Raumgröße. Die Post muss per Nachsendeauftrag an eine Ausweichadresse umgeleitet werden. Was oft vergessen wird: Viele Verträge haben lange Kündigungsfristen. Handy oder Fitnessstudio beispielsweise - hier ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden.
 
Routenplanung: Die meisten Airline-Allianzen bieten sogenannte Around-the-world-tickets. »Wir haben aber nur einen Hinflug nach Bangkok gebucht«, erzählt Reiseblogger Stefan Krieger von www.todaywetravel.de, der gerade von einer eineinhalb Jahre dauernden Weltreise zurückgekehrt ist. Von der thailändischen Hauptstadt aus ging es auf dem Landweg oder mit günstigem Regionalflug weiter in die umliegenden Länder. »Wir haben bewusst nicht zu viel vorab gebucht, um mehr Freiheit zu haben«, erklärt Krieger. Grundsätzlich sollte man sich zu den geplanten Ländern ein paar wesentliche Infos beschaffen: Klima, Reisezeit, Flugverbindungen, Einreisebestimmungen. 
 
»Wir haben nicht viel Wert daraufgelegt, viele Länder abzudecken«, sagt Krieger. »Wir wollten nicht bloß die großen Sehenswürdigkeiten abhaken, sondern zumindest ein Gefühl für ein Land kriegen.« Der Blogger rät: Langsam reisen, sich Zeit lassen, lieber ein Land weniger als eines zu viel einplanen. Wichtig seien auch immer wieder Stopps zum mentalen Auftanken. Sonst droht schnell der »Reise-Burnout«, wie Krieger es nennt.  
 
Visa und Dokumente: »Je früher du dich um die Visa kümmerst, desto besser«, rät Sebastian Kinzlinger auf seiner Seite. In manchen Ländern dauert die Bearbeitung lange und ist teuer, das Visum wird nur von der Botschaft in Deutschland ausgestellt. Andere Länder erteilen Visa bei der Einreise. Oder man geht - wie Stefan Krieger - zum Beispiel in Thailand zur Botschaft von Vietnam und besorgt sich dort das Visum für das nächste Reiseziel.
 
Wichtige Dokumente sollten eingescannt und online hinterlegt werden, so dass man von unterwegs jederzeit Zugriff darauf hat. »So hast du auch bei Verlust von Pass, Führerschein, Kreditkarte oder Versicherungsnachweis eine gute Chance, möglichst stressfrei weiter zu kommen«, schreibt Kinzlinger. Weitere wichtige Infos sind die Nummer zum Sperren der Kreditkarte, die TAN-Liste fürs Online-Banking und die Notfallnummer der Krankenkasse. Ein paar Passfotos sind gut, wenn man unterwegs Visa beantragen muss.
 
Geld: Die Kreditkarte ist der Freund des Weltreisenden. Doch Vorsicht: Nicht jede Karte wird in jedem Land akzeptiert. Wer sicher gehen will, beschafft sich zum Beispiel eine Visa- und eine Master-Card. Krieger empfiehlt Reisekreditkarten von Direktbanken, mit denen Kunden auf der ganzen Welt kostenlos Bargeld abheben können. »Den Notgroschen in bar haben wir zum Glück nie gebraucht.« Ein paar Dollar cash in der Tasche zu haben, schadet aber nicht.
 
Gepäck: Weil ein Weltreisender sein Gepäck in der Regel selbst trägt, empfiehlt sich möglichst minimalistisches Packen. Die klimatischen Bedingungen können aber stark variieren - in Bolivien kann es tagsüber heiß und nachts bitterkalt werden. Krieger rät zum Zwiebel-Look, also zu vielen dünnen Lagen, die man übereinander ziehen kann. »Wir haben in Nepal Trekking-Ausrüstung gekauft und nach unserem Trip dort wieder verkauft.«
 
Letztlich gibt es nur ein paar essenzielle Dinge, die man wirklich nicht vergessen darf. Dazu zählt neben Pass und Kreditkarte die persönliche Reiseapotheke mit Medikamenten. Ein internetfähiges Gerät kann in Zeiten des globalen Wifis nicht schaden, um unterwegs Reiseinfos zu suchen oder Hotels zu buchen. Ladekabel und Speicherkarten für die Kamera bekommt man nach Kriegers Erfahrung fast überall.   
 
Innere Einstellung: Kann man die vorher beeinflussen? Vielleicht ein bisschen. Krieger rät, keine zu hohen Erwartungen an eine Weltreise zu haben. »Dass man eine spirituelle Eingebung erwartet, davon sollte man sich verabschieden.» Und: »Private Probleme lösen sich nicht wie von Geisterhand, nur weil man reist.« Die große Reiseeuphorie lasse sich nicht mehrere Monate aufrechterhalten. Man wird sich auch mal schlecht fühlen, einsam, demotiviert. »Das ist ganz normal«, sagt Krieger. Gute Reise!
 
(24.04.2015, dpa)
 


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REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.