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Vorsicht Abzocke Hauptzollamt warnt vor falschen Kollegen

Wenn das Telefon klingelt und der Zoll sich meldet, ist Vorsicht angebracht. Dahinter stecken möglicherweise Betrüger, die Urlaubern mit einer neuen Masche das Geld aus der Tasche ziehen wollen.

Vor allem ältere Menschen werden von den Betrügern am Telefon aufgefordert, für die von ihren Urlaubsreisen mitgebrachten Reisemitbringsel Zoll und Steuern zu bezahlen. Die Anrufer behaupten, die Waren seien nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, warnt das Hauptzollamt Berlin. Für die Überweisung angeblich entstandener Steuerschulden wird eine Bankverbindung mit sofortiger Zahlungsfrist mitgeteilt.
Betroffene sollten auf keinen Fall Geld überweisen, rät das Hauptzollamt. Stattdessen sollten die Fälle umgehend dem Zoll gemeldet werden. Denn bei nicht ordnungsgemäß angemeldeten Waren, erfolgten grundsätzlich keine Telefonate, erklärt die Behörde. Steuerbescheide werden schriftlich erteilt und gehen per Post zu oder werden persönlich übergeben.
Grundsätzlich gilt: Alle Waren aus dem Ausland müssen angemeldet werden, wenn sie bestimmte Freigrenzen überschreiten. So dürfen Touristen bei Reisen in Nicht-EU-Länder 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak mit nach Hause bringen. Zudem dürften 1 Liter Alkohol, 4 Liter Wein und 16 Liter Bier eingeführt werden. Bei Reisen mit dem Schiff oder Flugzeug dürfe der Wert der Waren 430 Euro nicht überschreiten. Bei Reisen mit dem PKW gelte eine Grenze von 300 Euro. Bei Reisen innerhalb der EU sind die Reisefreimengen höher.

Tipps zur Reisezeit vom Zoll

(14.08.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.