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REISE und PREISE

falsche Taxis Diese Regeln sollte man im Ausland kennen

Immer wieder geraten Reisende im Ausland an falsche Taxifahrer. Sie werden abgezockt, beraubt oder sexuell belästigt. Gerade in Schwellen- und Entwicklungsländern besteht diese Gefahr. Doch mit diesen Verhaltensregeln lässt sie sich vermeiden.

Als die Rezeptionistin über ihr Privathandy den angeblichen Taxifahrer anrief, hätte Kundri Böhmer-Bauer skeptisch werden können. Als im Wagen auf der Rückbank noch ein zweiter Mann saß, hätten spätestens alle Alarmglocken läuten müssen.
 
Die erfahrene Reisende ignorierte an diesem Tag die Warnzeichen. Die Fahrt durch die tansanische Metropole Daressalam endete bei einem Friedhof, wo weitere Männer warteten: bewaffnete Räuber. Böhmer-Bauer wurde das Opfer einer Express-Entführung. Die Frau vom Hotel, der angebliche Taxifahrer und die anderen Männer steckten unter einer Decke. »Einer von ihnen sagte zu mir: "Wenn du nicht kooperierst, töten wir dich"«, erzählt Böhmer-Bauer. Also gab sie alles Bare und ihr Smartphone heraus. Und sie musste weiteres Geld mit ihrer Bankkarte am Automaten abheben.

 
»Ich hätte nie gedacht, dass mir das passiert«, sagt Böhmer-Bauer. Die interkulturelle Expertin hat lange für einen Reiseveranstalter gearbeitet und bietet heute Sicherheitstrainings für Aufenthalte in Krisenregionen an. Sie kennt die halbe Welt. Und doch ging sie den Räubern in die Falle - weil sie ihr eigentlich bekannte Verhaltensregeln außer Acht ließ.
 
Das Auswärtige Amt in Berlin weist in seinen Sicherheitshinweisen für viele Länder auf das Risiko von Taxifahrten hin. Nicht immer geht es gleich um Raub. Auch ein völlig überteuerter Fahrpreis kann die Urlaubsfreude vermiesen. Diese Risiken lassen sich mit ein paar Sicherheitsregeln deutlich mindern:
 
Nur lizenzierte Taxis nehmen: Die Lizenz befindet sich meist vorne im Wagen mit Passbild am Spiegel oder hinter der Scheibe. Die Papiere sehen natürlich in jedem Land anders aus und können ebenfalls falsch sein. Deshalb rät Kundri Böhmer-Bauer, sich vor der Reise oder in der ersten Unterkunft darüber zu informieren, welche Taxiunternehmen lizenziert sind und wie die Lizenzen aussehen.
 
Taxi durch vertrauenswürdige Unterkunft rufen lassen: Die meisten seriösen Hotels und Hostels arbeiten mit anerkannten Taxiunternehmen oder persönlich bekannten Fahrern zusammen.
 
Nicht ansprechen lassen: »Niemals sollte man sich dann von einem Taxifahrer aussuchen lassen«, rät Böhmer-Bauer. Es sei besser, sich selbst einen Fahrer zu suchen und einen Festpreis auszuhandeln.
 
Keine Mitfahrer akzeptieren: Wenn schon ein weiterer Mitfahrer im Wagen sitzt oder irgendwann zusteigt, sollten Reisende das Taxi verlassen. Es könnte sich um einen Komplizen des Fahrers handeln.
 
Am Flughafen Prepaid-Taxi reservieren: An Flughäfen ist die Gefahr falscher Taxis besonders hoch. Böhmer-Bauer rät, wenn vorhanden, zu Prepaid-Taxis: Der Kunde bucht am Schalter im Flughafen ein Taxi, zahlt dort und bekommt eine Nummer und ein bestimmtes Auto zugewiesen. Alternativ bieten Unterkünfte eigene Shuttle-Dienste an.
 
Eine Alternative zum Taxi kann in manchen Ländern der Fahrservice Uber sein. Dabei rufen angemeldete Mitglieder per App einen bei dem Unternehmen registrierten Fahrer. Der Preis wird automatisch ermittelt und vom Konto abgebucht, Bargeld wird nicht benötigt. »Wir können vor allem in Märkten deutlich punkten, in denen die individuelle Personenbeförderung nicht optimal läuft oder unsicher ist«, erklärt Uber-Sprecher Ali Azimi.
 
Kundri Böhmer-Bauer sagt, sie habe in Daressalam - neben all den Alarmzeichen - eine wichtige Regel missachtet: auf das Bauchgefühl hören. »Lieber einmal zu oft misstrauisch als einmal zu gutgläubig.«
 
(08.05.2016, dpa)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.