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Vulkanausbruch Die Aschewolke in Zahlen

Rund eine Woche war am europäischen Himmel kein Flugzeug zu sehen. Seit gestern fliegen sie wieder. Die Aschewolke hat sich über den Atlantik verzogen und der Flugverkehr normalisiert sich zunehmend.

Nun gibt es die Aschewolke in Zahlen. Auf 313 europäischen Flughäfen herrschte allein am Sonntag absoluter Stillstand. Damit waren 80 Prozent der Airports in Europa dicht. Rund 95.000 Flüge mussten auf Grund der Aschewolke gestrichen werden. Betroffen waren nicht nur innereuropäische Flüge sondern auch Intercontinental Verbindungen mit dem Ziel Europa oder einem europäischen Startflughafen. Wichtige Drehkreuze für Fernreisen wie London-Heathrow, Frankfurt am Main und Paris-Carles de Gaulle waren tagelang gesperrt

1,26 Milliarden Euro hat die Aschekrise allein die Airports gekostet, das berichtet der Verband der europäischen Flughäfen. Behörden und Unternehmen im Bereich der Flugsicherungen verloren nach eigenen Angaben insgesamt 25 Millionen Euro pro Tag.

Die Fluggesellschaften machten ähnlich viel Verlust wie die Airports, nach Angaben des internationalen Luftfahrtverbandes IATA kostete die Aschewolke die Airlines 1,3 Milliarden Euro. Europas größter Reiseveranstalter TUI hatte schon Sonntag einen Schaden von 22,6 Millionen Euro.
(22.04.2010, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.