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Dicke Staubschicht auf einem Flugzeug am Airport von Yogyakarta: Wegen der Vulkan-Asche in Indonesien mussten hunderte Flüge gestrichen werden

Dicke Staubschicht auf einem Flugzeug am Airport von Yogyakarta: Wegen der Vulkan-Asche in Indonesien mussten hunderte Flüge gestrichen werden

Foto: Bimo Satrio

Vulkanausbruch in Indonesien Auch Touristen betroffen

Der Vulkan Kelud schleudert Asche, Gas und Geröll tausende Meter in die Luft. Danach bietet sich ein apokalyptisches Bild in Indonesien. Auch Touristen sind betroffen, vor allem von Flugausfällen.

Ein gewaltiger Ausbruch des Vulkans Kelud hat in Indonesien Hunderttausende Menschen zur Flucht gezwungen und das Land über Hunderte Kilometer unter einer dicken Ascheschicht begraben. Drei Menschen starben. Vier Flughäfen mussten am Freitag (14. Februar) geschlossen werden. Hunderte Flüge fielen aus. Vulkanische Asche mache das Fliegen zu gefährlich, erklärte das Verkehrsministerium.

 
Der Vulkan Kelud in Ostjava brodelte seit Tagen. Die Behörden hatten höchste Alarmbereitschaft verhängt und einen zehn Kilometer breiten Streifen um den Krater geräumt. Dort leben rund 200 000 Menschen. Viele flüchteten auf eigene Faust.
 
Die Eruption in der Nacht war noch im 300 Kilometer entfernten Yogyakarta zu hören, wie Anwohner sagten. Der Vulkan schleuderte Gas, Asche und Geröll Tausende Meter in die Luft. Die Häuser der Opfer stürzten durch niedergehende Geröllbrocken ein, berichteten Lokalzeitungen. »Es gibt immer noch Eruptionen am Kelud, aber sie sind kleiner«, sagte Sutopo Nugroho von der Behörde für Katastrophenschutz.
 
Von Surabaya bis Yogyakarta bot sich ein apokalyptisches Bild: Häuser, Autos, Felder und Vieh waren von einer dicken grauen Ascheschicht bedeckt, der Himmel grau verhangen. Die Sicht betrug nur wenige Meter. In der Nähe von Yogyakarta versuchten Arbeiter unter Hochdruck, den weltberühmten Borobudur-Tempel mit Planen abzudecken. Er war nach einem Vulkanausbruch 2010 durch Asche schwer beschädigt worden.
 
Auf dem Flughafen von Yogyakarta standen Maschinen mit dickem Staubpelz. Auch auf der Startbahn türmte sich die Asche, die Markierungen am Boden waren nicht zu erkennen. Die Flughäfen von Surabaya, Yogyakarta, Solo und Semarang wurden geschlossen, hunderte Flüge wurden gestrichen. Australische Ferienflieger mit der indonesischen Insel Bali oder Phuket in Thailand als Ziel kehrten teils auf halber Strecke um.
 
Lufthansa fliegt in Südostasien nur bis Singapur und war von der Aschewolke nicht betroffen, wie ein Sprecher in Singapur sagte. Das Auswärtige Amt in Berlin aktualisierte nach dem Ausbruch seine Sicherheitshinweise. Reisende wurden gebeten, sich über die aktuelle Lage in den Medien zu informieren und den Anweisungen der indonesischen Behörden unbedingt Folge zu leisten.
 
»Große Mengen Vulkanasche sind in der Stratosphäre und könnten einige Tage dort bleiben«, informierte das Informationszentrum Vulkanasche in der australischen Stadt Darwin. »In dieser Höhe kann Vulkanasche den Flugbetrieb beeinträchtigen.« Vulkanasche enthalte pulverisiertes Gestein und Gas. Wenn die Asche an heißen Bereichen des Triebwerks schmelze, könne sich eine Art Glasschicht bilden und das Triebwerk ausfallen lassen, erklärte das Zentrum auf seiner Webseite. Die Asche könne zudem Benzin- und Kühlmittelleitungen zusetzen.
 
Der 1731 Meter hohe Kelud war zuletzt 2007 ausgebrochen. Bei einem Ausbruch 1990 kamen 30 Menschen um, 1919 mehr als 5000 Menschen. Indonesien hat fast 130 aktive Vulkane. Bei einem Ausbruch des seit Wochen aktiven Sinabung auf der Insel Sumatra waren vor kurzem 17 Menschen gestorben.
 
(17.02.2014, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.