fbpx

Wachstumstrend Auslandsflüge aus Deutschland boomen

81,6 Millionen Fluggäste hoben im vergangenen Jahr von deutschen Airports ins Ausland ab. Beliebte Reiseziele in Europa waren Spanien, Großbritannien und die Türkei. Bei den Überseezielen punkten die USA.

Von deutschen Flughäfen sind im vergangenen Jahr so viele Reisende wie nie zuvor ins Ausland geflogen. 81,6 Millionen Passagiere starteten von deutschen Flughäfen zu einer Auslandsreise, wie das Statistische Bundesamt anlässlich der Tourismusbörse ITB (4. bis 8. März) in Berlin berichtete. Das waren 2,7 Millionen Menschen oder 3,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Damit setzte sich der seit 2010 beobachtete Wachstumstrend fort.
Die allermeisten Fluggäste, nämlich 60,9 Millionen, flogen zu einem Flughafen in Europa (plus 3,7 Prozent). Beliebtestes Ziel blieben mit 7,2 Millionen die Mittelmeer-Inseln, wo insbesondere die griechischen Urlaubsorte zulegen konnten. Hier stieg das Passagieraufkommen aus Deutschland um fast 20 Prozent auf knapp 1,4 Millionen. Auch zum griechischen Festland waren deutlich mehr Passagiere unterwegs.
Unterteilt nach Nationen verteidigte Spanien mit 12,1 Millionen Fluggästen (plus 5,8 Prozent) souverän seinen Rang als beliebtestes Flugziel der Deutschen. Ein gutes Drittel des Spanienverkehrs (4,4 Millionen) entfiel auf die Balearen, ein weiteres Viertel (2,9 Millionen) auf die Kanaren. Zweitbeliebteste Destination in Europa war vor Großbritannien die Türkei mit 6,8 Millionen Fluggästen.
Bei den Überseezielen konnten die USA mit einem geringen Plus von 1,2 Prozent auf 5,8 Millionen Gäste ihren ersten Rang halten. China mit Hongkong legte um 8,5 Prozent auf 1,5 Millionen Fluggäste zu.

(05.03.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.