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REISE und PREISE

Wellness Urlauber bevorzugen Hotels nur für Erwachsene

Viel Ruhe und Entspannung - das ist für viele Wellnessreisende das Wesentliche ihres Urlaubs. Ein Hotel, in dem Kinder herumtoben, ist dafür wohl nicht der geeignete Ort. Das fanden zumindest viele Kunden einer Touristik-Gruppe, die dazu befragt wurden.

Viele Wellnessurlauber würden Adult-Only-Hotels bevorzugen. Das geht aus einer Kundenbefragung der Gruppe Wellness-Hotels & Resorts und des Online-Reiseanbieters Beauty24 hervor, die anlässlich der Reisemesse ITB  (Publikumstage 12. und 13. März) vorgestellt wurde.

Demnach sagten 59 Prozent, ein Wellnesshotel nur für Erwachsene eher zu buchen als ein normales Wellnesshotel. Die meisten (66 Prozent) verbringen den Wellnessurlaub mit dem Partner, rund 19 Prozent mit Freunden. Und jeder Zehnte (10 Prozent) macht den Wellnessurlaub alleine. Nur 5 Prozent gehen mit der Familie in einen Wellnessurlaub.

Wer einen solchen Urlaub macht, wünscht sich als Angebote vor allem Techniken zum aktiven Entspannen (52 Prozent). 40 Prozent möchten wieder lernen, einfach einmal gar nichts zu tun. 17 Prozent wünschen sich künstlerische Kurse, rund jeder Zehnte (10 Prozent) philosophische Angebote.

An der Online-Befragung nahmen im Januar und Februar 2016 2358 wellnessaffine Gäste und für die Hoteliersumfrage 99 Partnerhotels von beauty24 und Wellness-Hotels & Resorts teil.

(10.03.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.