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REISE und PREISE

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Wellnessurlaub Günstige SPA-Hotels schnell erreicht

Wem nach Entspannung und Wellnessurlaub ist, muss nicht gleich in den Flieger steigen. In Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Nachbarländern gibt es Spa-Hotels für jedes Budget, die in wenigen Stunden mit dem eigenem Auto oder per Bahn erreichbar sind. Doch wie bzw. wo lassen sich die besten Angebote am besten aufspüren?

Die Buchungsplattform www.wellnesshotel24.de ist spezialisiert auf die Vermittlung von Wellnessangeboten in allen Teilen Deutschlands und den angrenzenden Ländern. Das junge Unternehmen hat sich in drei Jahren am Markt zu einem der größten Spezialvermittler entwickelt und hat mittlerweile über 2500 Angebote im Programm. Neben dem klassischen Wellnessurlaub sind auch Arrangements für besondere Wünsche zu finden, etwa Aufenthalte in Golf- und Thermenhotels. Eine weitere Spezialität sind Reisen über die Jahreswende und Last-Minute-Angebote. Wer keine langen Anfahrtswege in Kauf nehmen möchte, aktiviert die Umkreissuche, die sich auf Wellnesshotels in der Nähe des Wohnortes konzentriert. Mit dem Gutschein von www.wellnesshotel24.de kann man Wellness auch verschenken. Dieser wird auf Wunsch bequem und schnell per Mail zum Selbstausdrucken zugesendet.

(18.08.2016, rp)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.