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Wer sucht, der findet Der beste Weg zum Traumurlaub

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen im Jahr packt viele Menschen das Reisefieber. Die Sehnsucht nach der Ferne wird immer größer und die Suche nach dem nächsten Traumziel beginnt. Der Blick auf die beliebtesten Reiseorte im Sommer lässt das Herz höher schlagen - Maui, Hawaii und Indonesien locken beispielsweise mit ihren wunderschönen Stränden.

Die Mittagspausen werden damit verbracht, sich mit Hilfe aktueller Online-Urlaubsplanern inspirieren zu lassen. Im Zeitalter der sozialen Medien tauschen sich auch immer mehr Menschen zu ihren Urlaubserfahrungen auf verschiedenen Bewertungs-Portalen aus. Laut einer aktuellen Forsa-Bitkom Studie bezogen rund 34 Millionen Deutsche im Jahr 2014 ihre Reiseleistungen über das World Wide Web. Die Tendenz ist hier weiterhin steigend. Eine gute Grundlage, um sich vorab bei gleichgesinnten Interessenten, die vielleicht schon mal etwas Zeit im anvisierten Zielland verbracht haben, zu informieren. Auf tagesspiegel.de heißt es, dass zu beachten ist, dass sich die Nutzer solcher Portale oftmals impulsiv verhalten und aus dem Bauch heraus urteilen. Wenn etwa ein Angebot als besonders überteuert bezeichnet wird, so handelt es sich in der Regel um eine subjektive Wahrnehmung. Es macht in jedem Fall Sinn, sich immer zusätzlich noch einen eigenen Überblick zu verschaffen oder Experten-Meinungen zurate zu ziehen. Insbesondere dann, wenn dem Blick auf das eigene Konto dann schnell die Ernüchterung und die Scheu vor den hohen Preisen folgen. Gerade auch im Bereich der Online-Flugbuchung.

 
Denn worüber viele Urlauber sich oft bei der Online-Recherche nicht bewusst sind, ist die tägliche Fluktuation an Angeboten. Um zu vermeiden, dass der ursprüngliche Traumurlaub ad acta gelegt wird und vorschnell ein Kompromiss eingegangen wird, heißt es: Vor dem Ticketkauf unbedingt Preise vergleichen. Gerade in einer Zeit, in der sich die Fluggesellschaften mit Sonderangeboten gegenseitig unterbieten, lohnt sich die genaue Suche nach Schnäppchen. In einem Beitrag auf derwesten.de heißt es, dass Fluggesellschaften ihre Angebote bis zu zweimal täglich ändern. Die Preise richten sich hierbei nach der Anfrage der Gäste. Ist eine Maschine nur unzureichend ausgelastet, dann reagieren die Gesellschaften umgehend mit kurzfristigen Preissenkungen. Der regelmäßige Blick ins Internet lohnt sich.
 
Worauf kommt es beim Preisvergleich an?
 
Vorsicht vor Impuls-Buchungen. Auch wenn der eigentliche Flug auf dem ersten Blick verlockend wirkt, so können gerade versteckte Kosten oft für böse Überraschungen sorgen und letztendlich höhere Ausgaben verursachen als geplant. Um eine verlässliche Aussage darüber zu erhalten, welches Angebot nun das Beste ist, müssen auch die einzelnen Angebotskomponenten gründlich miteinander verglichen werden. Hierunter fallen Punkte wie:
 
- Zielflughäfen
Nicht alle Fluglinien steuern die zentralen Flughäfen im Zielland an. Wer nicht darauf angewiesen ist, kann durch eine gezielte Umkreissuche eventuell noch die Urlaubskasse aufbessern. Eventuell erweist sich die Wahl eines alternativen, naheliegenden Flughafens als die günstigere Lösung.
 
- Reisedaten und Uhrzeiten
Laut medienangaben ist Dienstag der beste Tag, um günstige Angebote zu ergattern.
 
- Gepäckmitnahme
Bei der Gepäckmitnahme lohnt es sich, das Kleingedruckte genau durchzulesen. Nicht jede Fluggesellschaft bietet die identische Freigepäckmenge an. Der gelernte Wert liegt hier bei 20kg. Oft kommen auch die Abmessungen der Gepäckstücke zum Tragen. Vorsicht ist bei den Billig-Airlines geboten. Hier ist oftmals nur die Handgepäckmitnahme im Flugpreis inbegriffen. Auch hier liegen je nach Airline genaue Vorgaben zu den Maßen vor.
 
- Sitzplatzreservierung
Während bei den größeren Fluggesellschaften die Sitzplatzreservierung meist mit im Preis inbegriffen ist, kann es bei den Billig-Airlines durchaus passieren, dass für den Wunschplatz ein paar Euros extra erhoben werden.
 
- Steuern
Auch wenn die Steuern in der Regel mit im Flugpreis beinhaltet sind, lohnt sich beim Preisvergleich immer auch ein zweiter prüfender Blick. 
 
- Transferkosten
Gerade bei der Buchung von Pauschalreisen gehen Informationen zum Transfer gerne einmal unter. So gibt es Angebote, die den Transfer ganz transparent mit beinhalten - es gibt aber auch solche, bei denen der Reisende die Transfer-Organisation selber in die Hand nehmen muss. Hier können ganz schnell Extra-Kosten entstehen, die das anfängliche Schnäppchen schnell zerschlagen.
 
- Verpflegung
Einer der Gründe, weshalb Flüge günstig angeboten werden können, ist der Wegfall der Getränke und Speisen. Oft werden diese durch käuflich erhältliche Snacks ersetzt. 
 
Den richtigen Zeitpunkt für die Buchung abpassen und sparen.
 
Anfang des Jahres berichtete der Focus über eine Studie deren Ergebnis zeigte, dass bei einer frühen Buchung bis zu 45% Ersparnisse erzielt werden können. Wer sich dazu noch ein gewisses Maß an Flexibilität erlauben kann, der steht schnell auf der Sonnenseite der Reiseplanung. Oft variieren Preise an unterschiedlichen Wochentagen. Dies gilt insbesondere in der Nebensaison.
 
One-Way-Ticket statt Hin-und Rückflug.
 
Weitere Ersparnisse können sich hinter der Buchung zweier One-Way-Tickets verbergen. Zwar erscheint bei dieser Option die Recherche auf dem ersten Blick intensiver, kann aber durchaus den Aufwand wert sein, wenn sich daraus vielversprechende Ersparnisse ergeben.
 
Die passende Unterkunft.
 
Es kann von großem Vorteil sein, bei der Suche nach der passenden Unterkunft ähnlich akribisch vorzugehen wie bei der Flugbuchung. Auch hier lassen sich, etwa durch die gezielte Recherche nach Hotel-Neueröffnungen, Kosten sparen. Allerdings ist ebenfalls Vorsicht vor versteckten Mängeln geboten. Demnach bedienen sich manche Anbieter gerne gezielter Ausdrucksweisen zur Beschönigung von qualitativen Einbußen. 
 
Grundsätzlich gilt bei der erfolgreichen Urlaubsplanung wie bei anderen Anschaffungen auch: Die ersten Ergebnisse müssen nicht zwangsläufig die Besten sein. Mit einem gewissen Maß an Geduld lassen sich im Internet heute viele Wege zu bezahlbaren Traumreisen finden.
 
(02.06.2015, rp)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.